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Geschäftsfähig sind prinzipiell alle Personen ab dem siebten Lebensjahr. Liegt jedoch eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, besteht die Möglichkeit, dass diese Personen als geschäftsunfähig erklärt werden. In der Folge kann es bei allen geschlossenen Verträgen zu einer Rückabwicklung kommen. Doch berechtigt dies die Bank dazu, mein Konto zu sperren? Wann darf oder muss die Bank mein Konto grundsätzlich sperren?
Straftaten
Wenn die Staatsanwaltschaft den Verdacht hegt, dass über ein Konto Straftaten abgewickelt werden, wie zum Beispiel Geldwäsche, darf diese die Sperrung des Kontos anordnen. Daraufhin ist die Bank dazu verpflichtet, dem nachzukommen.
Pfändung
Zahlt ein Kunde nicht und kommt somit seinen Pflichten nicht nach, folgt in der Regel ein gerichtlicher Vollstreckungsbeschluss von Seiten der Gläubiger. Durch diesen Beschluss ist die Bank nicht mehr dazu berechtigt, Geld an den Kunden auszuhändigen. Daher muss die Bank das Konto sperren.
Übrigens: Das Finanzamt darf dies sogar ohne Vollstreckungsbescheid. Werden also Fristen der Behörde verpasst, droht auch hier die Sperrung.
Todesfall eines Kontoinhabers
Bei Gemeinschaftskonten gibt es neben der sogenannten „Oder“-Variante auch die „Und“-Variante. Wird die zweite Form gewählt, können die Kontoinhaber das Konto nur gemeinsam verwalten. Verstirbt einer der Inhaber, treten die Erben an dessen Stelle. Somit haben die anderen Kontoinhaber nicht mehr die Möglichkeit, auf das Konto zuzugreifen, da hierfür die Zustimmung der Erben von Nöten ist.
Geschäftsunfähigkeit
Wird ein Kunde als geschäftsunfähig erklärt, darf die Bank das Konto vorerst sperren. In der Regel wird dieser Person nun ein Betreuer zur Unterstützung zur Seite gestellt. Besteht allerdings nur der Verdacht auf eine Geschäftsunfähigkeit, besitzt die Bank dieses Recht nicht. Führt die Bank die Aufträge nicht aus, könnte der Kunde Schadensersatzforderungen geltend machen.
Fehlende Zahlungen und ständige Überziehung
Ein Kontoinhaber hat unter Umstände bestimmte Pflichten gegenüber der Bank, die er erfüllen muss. Dazu zählen beispielsweise laufende Kredit, wobei die monatlichen Raten gezahlt werden müssen. Geschieht dies jedoch nicht, spricht man von einem vertragswidrigen Verhalten. Dies liegt ebenfalls vor, wenn das Konto ständig und ungenehmigt überzogen wird. In der Folge ist eine Sperre durchaus möglich.
Sicherheitsgründe
Ein falsch eingegebener PIN oder eine ungewöhnlich hohe Abhebung lässt bei einer Bank schnell die Vermutung aufkommen, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Geht die Bank also davon aus, dass Ihnen bestimmte Daten oder die EC-Karte abhandengekommen ist, darf sie das Konto vorsichtshalber sperren.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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