Der Herbst kommt und mit ihm neue gesetzliche Regelungen: Welche Änderungen ab Oktober gelten und was Verbraucher unbedingt wissen sollten, das erfahren Sie hier im Folgenden!
Die Bundesregierung hat einen Heizkostenzuschuss für Privathaushalte mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern auf den Weg gebracht. Darunter fallen Holzpellets, Heizöl und Flüssiggas. Ziel der finanziellen Unterstützung ist es, die im Jahr 2022 stark gestiegenen Kosten der Wärmeversorgung abzumildern.
Jeder private Haushalt kann noch bis zum 20. Oktober einen Antrag auf den Zuschuss in Höhe von maximal 2.000 € beantragen. Berechtigt ist, wer zumindest das Zweifache von der Höhe des Vorjahres zahlen musste und wenn der Förderbetrag mindestens 100 € ausmacht.
Außerdem: Bis zum 2. Oktober konnte noch die Steuererklärung für 2022 abgeben werden. Diese Frist galt allerdings nur für jene, die sie ohne Hilfe eines Steuerberaters anfertigen.
Die Deutsche Bahn hat ihre Vorgaben bezüglich des Erwerbs von Spartickets für den Fernverkehr geändert. Ab Oktober müssen Kunden Daten wie Handynummer und E-Mail-Adresse angeben, um ein solches Ticket kaufen zu können. Das gilt sowohl für den Erwerb im Internet, als auch in Reisezentren und Agenturen. Ausnahme bleibt allein der Kauf am Automaten.
Für Nutzer der Deutsche-Bahn-App ändert sich nichts: Hier sind die Kontaktdaten bereits hinterlegt.
Laut der Deutschen Bahn sei der Grund für die Umstellung, besser über Zugausfälle und -verspätungen informieren zu können.
Ab dem 24. Oktober stellt WhatsApp für weitere ältere Smartphones den Dienst ein. Es werden nur noch Android-Betriebssysteme der Version 5.0 und aktueller unterstützt. Der Mutterkonzern Meta will alle betroffenen Nutzer rechtzeitig darüber informieren. Wird diese Version nicht mehr von ihrem Gerät unterstützt, können Sie den Messenger-Dienst in der Folge nicht mehr nutzen.
Studierende, die für ihr Studium ein Studienkredit aufnehmen, müssen ab Oktober mit höheren Zinsen rechnen. Diese Änderung könnte einige vor finanzielle Herausforderungen stellen. Der Zinssatz beträgt nun 8 %. Erst im April wurden die Zinsen bereits auf 7,55 % angehoben.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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