Und wieder ist ein Unternehmen Hackern zum Opfer gefallen: Aufgrund eines Datenlecks sind nun komplette Übernachtungslisten der „Motel One“-Kette im Internet öffentlich zugänglich. Wie sich betroffene Kunden jetzt schützen können, ob auch Sie betroffen sind und ob Sie Schadensersatz verlangen können, das erfahren Sie im Folgenden!
Aufgrund eines großen Datenlecks kursieren nun personenbezogene Daten von Kunden der Hotelkette „Motel One“ im Internet. Hacker konnten nahezu vollständige Übernachtungslisten aus den vergangenen Jahren ab 2016 erbeuten. Damit sind Kundennamen, Geburtsdaten, Kreditkarten-Daten, E-Mail-Adressen und sogar Handynummern öffentlich zugänglich.
Die Nachricht hat Millionen Kunden verunsichert. „Motel One“ ist eine beliebte Hotelkette, die europaweit und in fast jeder großen deutschen Stadt vertreten ist. Wie das Unternehmen selbst mitteilt, wurden bereits Besitzer betroffene Kreditkarten informiert.
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Kreditkartendaten vom Datenleck betroffen sind, sollten Sie Ihre Karte sofort sperren lassen. Reklamieren Sie missbräuchliche Kontoabbuchungen oder weitere Schäden bei der Bank oder dem Kartenanbieter. So verhindern Sie, dass Sie selbst haften müssen.
Was die meisten vergessen: Melden Sie im Anschluss den Datendiebstahl bei der Polizei! Die Anzeige dient als Nachweis, um Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Für weitere rechtliche Schritte stehen Ihnen gerne unsere Experten der Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte zur Seite – stellen Sie hier eine unverbindliche Anfrage!
Sobald Daten erst einmal öffentlich zugänglich sind, können Sie von Kriminellen jederzeit genutzt werden. Um das zu verhindern, sollten Betroffene sofort die Passwörter ihrer Online-Accounts ändern. Das gilt insbesondere für das Online-Banking und E-Mail-Adressen. Achten Sie darauf, eine starke Passwort-Kombination zu verwenden und in regelmäßigen Abständen eine neue zu wählen. Hier kann auch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung helfen.
Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich mehrere E-Mail-Accounts zu verschiedene Zwecken einzurichten. Wenn Sie Ihre Konten für etwa soziale Medien, Arbeit, Einkäufe und private Kontakte trennen, können Sie im worst case den Schaden begrenzen.
Machen Sie Back-Ups Ihrer wichtigen Daten und aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Programme und Betriebssysteme, um Sicherheitslücken zu schließen. Ganz wichtig ist, dass Sie auf keinen Fall auf verdächtige Nachrichten oder E-Mails unbekannter Herkunft reagieren! Löschen Sie diese und klicken Sie auf keine Links oder Anhänge.
Wer unsicher ist, ob seine Daten vom Datenleck betroffen sind, sollte die Hotelkette kontaktieren und nachfragen. Natürlich prüfen auch gern wir von der Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte für Sie kostenfrei, ob Sie vom Datenleck betroffen sind. Darüber hinaus unterstützen unsere Experten Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche. Stellen Sie jetzt hier eine unverbindliche Anfrage!
Wir prüfen kostenfrei, ob auch Sie von einem solchen Datenleck betroffen sind und welche Ansprüche Ihnen jetzt zustehen! Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unsere Experten. Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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