Gut organisierte Arbeitnehmer reichen bereits Monate im Voraus ihren Urlaubsantrag ein. Doch bis zur Genehmigung ist eine feste Reisebuchung riskant. Gibt es eine festgelegte Frist, die der Arbeitgeber für die Urlaubsgenehmigung einhalten muss?
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber keine Frist beachten, um den Urlaubsantrag des Beschäftigten anzunehmen oder abzulehnen. Laut einem Urteil des Arbeitsgerichts (AG) Chemnitz gilt das aber nicht für Unternehmen, in denen zu Jahresbeginn ein Urlaubsplan aufgestellt wird.
Demnach muss der Arbeitgeber dem Urlaubswunsch eines Mitarbeiters innerhalb einer angemessenen Frist von einem Monat widersprechen. Andernfalls gilt der eingetragene Urlaub als wirksam genehmigt.
Lässt sich der Arbeitgeber mit seiner Entscheidung über den Urlaubsantrag Zeit, ist das ärgerlich: Die Kosten werden zunehmend teuerer und die Buchungsmöglichkeiten von Zeit zu Zeit geringer. Wir raten Ihnen, den Arbeitgeber nochmals an den offenen Antrag zu erinnern, mit der Bitte, sich zeitnah zu entscheiden. Sie können sich auch Unterstützung beim Betriebs- oder Personalrat holen.
Sollte das alles keinen Erfolg haben, kann im worst-case die Urlaubsgewährung im Rahmen eines Eilrechtsschutzes geltend gemacht werden. Allerdings würde dieser Weg das Arbeitsverhältnis stark belasten und sollte nur als ultima Ratio in Betracht gezogen werden.
Sich selbst einfach zu beurlauben, ist keine Option.
Beschäftigte sollten Ihren Urlaubsantrag am Besten so stellen, dass sie Antragstellung und Zeitpunkt im Nachhinein nachweisen können. Das gilt jedenfalls dann, wenn im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung nichts anderweitiges geregelt ist. Im Bundesurlaubsgesetz findet sich keine Regelung zum Urlaubsantrag. Informieren Sie sich vorab über mögliche Urlaubslisten, in die die Mitarbeiter ihre Urlausbwünsche festhalten können.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Experten! Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte verfügt über langjährige Expertise in dem Bereich des Arbeitsrechts und berät Sie unverbindlich. Hier kostenfreie Anfrage stellen. Wir kämpfen an Ihrer Seite!
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