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Facebook Datenleck:

6 Millionen Nutzer betroffen - jetzt prüfen lassen!

Mingers. hilft Betroffenen zu ihrem Recht

Facebook Datenleck:

6 Millionen Nutzer betroffen
- jetzt prüfen lassen!

Das Facebook Datenleck

Zum Osterfest im Jahr 2021 wurde bekannt, dass persönliche Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Mitgliedern, darunter 6 Millionen aus Deutschland, aufgrund eines Datenlecks frei zugänglich auf Hacker-Foren aufgetaucht sind. Lange Zeit war unklar, ob Facebook (Meta Platforms, Inc.) für den Datenleck-Vorfall verantwortlich gemacht werden kann. Nun jedoch der Durchbruch: Mehrere Gerichte verurteilen den Konzern zu Schadenersatzzahlungen bis zu 5.000€!

Prüfen Sie noch heute kostenlos, ob Sie betroffen sind!

Senden Sie eine Mail mit Angabe Ihrer Handynummer an office@mingers.law !

Überblick – was ist passiert?

  1. In einem Hackerforum sind momentan gestohlene Facebook Nutzer-Daten in Form von Vor- und Nachnamen, privater Email-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten, Geschlecht, Beruf, Familienstand und geographischen Daten frei zugänglich
  2. Über 20% der Facebook-Nutzer sind weltweit betroffen, das sind 553 Millionen Accounts aus 106 Ländern, darunter rund 6 Millionen deutsche Accounts.
  3. Den vom Facebook-Datenleck betroffenen Verbrauchern steht Schadensersatz nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu.

Wie finden ich heraus, ob ich von dem Datenleck betroffen bin?

Werden Sie derzeit vermehrt mit Spams und anderen merkwürdigen E-Mails überschwemmt? Dann sind womöglich auch Sie von einem solchen Datenleck betroffen.
Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte prüft kostenlos, ob Sie betroffen sind! Geben Sie bei der Kontaktaufnahme auch Ihre Mobilfunknummer an, nur so ist eine vollständige Überprüfung der Betroffenheit möglich.

Wichtig: Auch WhatsApp und kürzlich gelöschte Accounts sind betroffen!

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Wie kann ich Schadensersatz fordern?

Wir helfen den Schaden zu minimieren und den Schadensersatz einzuklagen.
Bislang wurden Geschädigten bis zu 3.000 € zugesprochen, Tendenz steigend.

Prüfen Sie noch heute kostenlos, ob sie betroffen sind, in dem Sie eine Mail mit Angabe Ihrer Handynummer an office@mingers.law schicken!

Werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen?

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Prozesskosten weitestgehend von der Versicherung übernommen. Sobald wir alle Unterlagen vollständig vorliegen haben, übernehmen wir für Sie die Abstimmung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Chancen auf Schadensersatz steigen derzeit enorm!

Der Europäische Gerichtshof hat sich zum Ziel gesetzt, die juristischen Hürden für Schadensersatz weiter zu senken. Der Facebook-Mutterkonzern Meta musste bereits aufgrund des Datenlecks eine Strafe in Höhe von 265 Millionen Euro bezahlen:
die Ermittlungen gegen Facebook ergaben, dass Meta für einen besseren Schutz der Daten hätte sorgen müssen.

Was ist die Gefahr für Betroffene?

Durch das Datenleck ist der Missbrauch persönlicher Daten der Betroffenen möglich. Dadurch können Kriminelle bestehende Accounts übernehmen oder sperren, sowie an Kreditkartennummern gelangen. Schlimmstenfalls kann durch die komplette Übernahme der Mobilfunknummer, der Inhaber überhaupt nicht mehr darauf zugreifen. Darüber hinaus ist es möglich, dass durch „social Engineering“ auch Daten von Familie, Freunden und Bekannten gehackt werden.

Bei E-Mails und SMS von unbekannter Herkunft sollten Sie daher misstrauisch werden. Öffnen Sie auf keinen Fall Links, die diesen angehängt sind. Es handelt sich dabei um typische Merkmale betrügerischer Nachrichten.
Wenn möglich, sollten Sie auch Ihre E-Mail-Adresse ändern.

Unser Tipp für Sie: Es kann sinnvoll sein, mehrere E-Mail-Adressen für verschiedene Zwecke zu nutzen. Verwenden Sie eine für Freunde und Familie, eine für soziale Netzwerke und eine dritte für Verträge und Abonnements.

Sie haben den Verdacht, vom Facebook-Datenleck betroffen zu sein?

Prüfen Sie noch heute kostenlos, ob Sie betroffen sind! Senden Sie eine Mail mit Angabe Ihrer Handynummer an office@mingers.law!

Möchten Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen?

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