Suche
Close this search box.

Räumungsklage

Lassen wir widerrechtlich nicht zu

Lassen wir widerrechtlich nicht zu

Räumungsklage

Lassen wir widerrechtlich nicht zu

Räumungsklage - Lassen wir widerrechtlich nicht zu

Räumungsklage
Lassen wir widerrechtlich nicht zu

Räumungsklagen werden meist nur dann von einem Vermieter genutzt, wenn der juristisch korrekte Weg nicht dafür sorgt, dass ein Mieter die Wohnung verlässt. Es ist sozusagen die Notlösung – und für unwissende Mieter meistens der Grund, eine Wohnung zu verlassen.

Wir wissen das zu verhindern. Es ist sehr gut, dass Sie diese Seite gefunden haben. Lassen Sie uns sprechen:

Bleiben Sie stets informiert

Bleiben Sie stets informiert

Bleiben Sie stets informiert

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an und erhalten Sie
wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten
aus der Welt des Rechts. 

Damit ein Vermieter Sie kündigen kann, müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein

Ein Vermieter kann dem Mieter nur ordentlich und fristgerecht kündigen. Dafür muss die gesetzlichen Kündigungsfristen von drei bis neun Monaten eingehalten werden, und es muss ein Grund für die Kündigung vorliegen.

Dieser muss im Kündigungsschreiben genannt werden. Beispiele für eine ordentliche und rechtmäßige Kündigung sind z. B.:

  • Mietschulden
  • Eigenbedarf
  • Zahlungsverzug des Mieters

Bei einer fristlosen Kündigung muss ein wichtiger, außerordentlicher Grund bestehen, definiert in § 543 Abs. 1 BGB:

  • Wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung und damit einhergehende Abmahnungen
  • Vernachlässigung oder mutwillige Beschädigung der Mietsache
  • Die Übergabe der Mietsache ohne Einverständnis des Vermieters
  • Außervertragliche Aktivitäten in der Mietsache, bspw. Gewerbebetrieb

Wir können schnell prüfen, ob Ihre Kündigung ordentlich gestellt worden ist. Andernfalls helfen wir Ihnen, sich zu wehren. Kontaktieren Sie uns:

Wünschen Sie Rechtsberatung im Mietstreit?

Wünschen Sie Rechtsberatung im Mietstreit?

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite!
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns direkt für eine kostenlose Erstberatung an.

Unsere Rechtsanwälte
stehen Ihnen zur Seite!
Schreiben Sie uns
oder rufen Sie uns direkt
für eine kostenlose Erstberatung an.

Bei Räumungsklagen ist Geschwindigkeit gefordert

Wenn ein Mieter eine Räumungsklage erhalten hat und trotzdem nicht auszieht, kann ein Vermieter mit einer Räumungsklage agieren. Sie als Mieter haben dann 2 Monate Zeit, um zu reagieren. Andernfalls wird dem Vermieter der Räumungstitel gewährt.

In dem Gerichtsverfahren können wir agieren und Argumente gegen das Vorgehen des Vermieters einlegen. Daher ist es wichtig, dass Sie schnell handeln. Wenn Sie betroffen sind, kontaktieren Sie uns am besten noch heute.