Arbeitsrecht
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Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fair regulieren
Das Arbeitsrecht umfasst grundsätzlich alle Vorschriften, die mit dem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammenhängen. Insbesondere Kündigungen und damit zusammenhängende Abfindungen führen häufig zu Differenzen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Wegen solcher Konflikten schützt das Arbeitsrecht einerseits den Arbeitnehmer, andererseits dient es als wichtiger wirtschaftlicher Faktor für den Arbeitgeber.
In unserer anwaltlichen, arbeitsrechtlichen Praxis bedeutet dies regelmäßig die Austragung von Konflikten vor den Arbeitsgerichten sowie die außergerichtliche Interessenvertretung von Arbeitgebern, Verbänden oder Arbeitnehmern.
Unsere Schwerpunkte – Kündigungsschutzklagen und Abfindungen
In unserer Kanzlei haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung zu unterstützen. Daher liegen die Schwerpunkte unserer erfahrenen Anwälte bei den Themen „Kündigungsschutzklage“ und „Abfindungen“.
Mithilfe einer Kündigungsschutzklage wehren sich Arbeitnehmer gegen eine erhaltene Kündigung. Diese muss allerdings innerhalb der ersten drei Wochen eingereicht werden, da ansonsten mögliche Ansprüche verfallen.
In Zuge dessen spricht man häufig von einer Abfindungszahlung. Ein prinzipieller Anspruch besteht zwar in den wenigsten Fällen, allerdings besteht innerhalb des Verfahrens der Kündigungsschutzklage eine realistische Chance, einen Abfindungsvergleich zu erzielen.
Unsere Leistungen
Abfindung
Abfindungen sind grundsätzlich freiwillige Leistungen, die entweder im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages vereinbart werden.
Kündigung & Kündigungsschutz
Die Kündigung eines Arbeitgebers beendet zunächst einmal einseitig das Arbeitsverhältnis und ist in der Regel gegen den Willen des Beschäftigten.
Kündigungsschutzklage
Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein Tiefschlag. Arbeitsrechtlich sehen sie sich oft macht- und ausweglos ihrem Arbeitgeber gegenüber.