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Der Wirecard-Skandal

Mingers. hilft Betroffenen zu ihrem Recht

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Der Wirecard-
Skandal

Mingers. hilft Betroffenen
zu ihrem Recht

Der Wirecard-Skandal

Der Wirecard-Skandal ist seit Monaten in aller Munde. Viele Anleger wurden betrogen und hinters Licht geführt. Die Entwicklungen überschlagen sich, stets kommen neue Informationen ans Licht, neue Vertuschungs-Versuche werden aufgedeckt – und die Aktionäre geraten mehr und mehr in den Nachteil. Wir verschaffen Ihnen hiermit endlich wieder einen genauen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Wirecard-Skandal – und vor allem haben wir gute Nachrichten für Sie als betroffenen Anleger. Sie haben Gerechtigkeit verdient. Und hierbei unterstützen wir Sie.

Was ist eigentlich passiert?

Um bei den zahlreichen Entwicklungen Klarheit zu schaffen, lohnt es, mit der Ausgangslage anzufangen und die Frage zu stellen: Was ist eigentlich passiert? Und wer oder was verbirgt sich hinter der Wirecard AG? Es handelt sich hierbei um ein DAX 30 Unternehmen aus Aschheim bei München und einen weltweit tätigen Zahlungsdienstleister. Das Geschäftsmodell sieht den Konzern als Bindeglied zwischen Händlern und Kunden und steuert das bargeldlose Bezahlen. Mit diesem Konzept galt das Unternehmen zunächst als zukunftsfähig und es wurden große wirtschaftliche Hoffnungen an das Unternehmen gerichtet.

Die Wirecard AG hat Kooperationen mit Anbietern wie Visa oder Mastercard gepflegt, in Europa betrieb Wirecard eine eigene Bank. In anderen Ländern griff der Konzern auf Treuhandkonten zurück. Und nun stellen eben diese Treuhandkonten den Mittelpunkt des Skandals dar.

Am 18. Juni 2020 gab die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH bekannt, dass in Bezug auf den Zahlungsdienstleister der Verdacht auf manipulierte Bilanzen besteht. Begründen ließe sich dieser Verdacht daraus, dass für insgesamt 1,9 Milliarden Euro keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen waren. Im Laufe der Zeit bestätigten sich die kritischen Vermutungen, die sich bereits seit Jahren um das börsennotierte Unternehmen rankten: Um die Wirecard AG spannt sich ein Betrugsfall in eklatantem Ausmaß.

Die Vergangenheit der Wirecard AG

Doch warum ist dieser Betrugsfall nicht früher aufgedeckt worden? Zumindest stand die Wirecard AG bereits seit einigen Jahren in der Kritik. Immer wieder wurden Vermutungen laut, dass das Unternehmen Bilanzen nicht ordnungsgemäß ausweist oder sogar fälscht. So hat zum Beispiel die Financial Times 2019 Vorwürfe erhoben, die unter anderem fingierte Umsätze (Third Party Acquiring), überhöhte Kaufpreise von Gesellschaften zur Bereicherung von Managern, falsch ausgewiesene Kredite (MCA-Geschäft) und Kreislaufbuchungen (Round-Tripping) über Gesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten, den Philippinen und Singapur umfassten. Die Liste der bereits Jahre zuvor geäußerten Kritik ist sichtlich lang. Doch das Unternehmen schaffte es für eine gewisse Zeit lang, bei Wirtschaftsprüfungen trotzdem stets gut dazustehen.

Um die anhaltenden Vorwürfe schlussendlich auszuräumen, beauftragte der Zahlungsdienstleister schließlich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG, die ein unabhängiges Sondergutachten ausstellen sollte. Doch wider  Erwarten konnten die erhobenen Vorwürfe diesmal nicht ausgeräumt werden, da den Prüfern die Einsicht einiger Unterlagen erschwert wurde.

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Die Aufdeckung des Skandals

Nachdem bereits die Prüfung durch die KPMG AG Fragen aufwarf, beschäftigten sich schließlich auch die regulären Prüfer von Ernst & Young mit den Zahlen von 2019 und stellten fest, dass für insgesamt 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf Treuhandkonten existieren sollten, keine oder gefälschte Bescheinigungen existierten. Diese immense Summe macht ein Viertel der Bilanzsumme aus. Dabei hatte EY noch für das vorige Jahr 2018 bescheinigt, dass bei Wirecard alles regelkonform abliefe.

Nachdem nun immer mehr Vergehen des Unternehmens bekannt wurden, brach der Aktienkurs von Wirecard signifikant ein. Aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hat das Unternehmen am 25. Juni 2020 Insolvenz angemeldet – der Aktienwert sank weiter: Rund 90 Prozent des ehemaligen Wertes sind nach Panikverkäufen verloren gegangen.

Kritik auch an anderer Stelle:
BaFin ist nicht gegen Unstimmigkeiten vorgegangen

Obwohl der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits zuvor zahlreiche Hinweise vorlagen, unternahmen sie gegen die vermehrt auftauchenden Unstimmigkeiten nichts. Auch die Wirtschaftsprüfer von EY stellten dem Konzern in der Vergangenheit wiederholt Testate für die Bilanzen aus.

Nach juristischer Auffassung liegt die Verantwortung für den Skandal also an verschiedenen Stellen. Gegen einige Akteure wurde bereits Klage erhoben, so wurde zum Beispiel die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY), der Ex-Vorstandsvorsitzende von Wirecard, Dr. Markus Braun, der ehemalige Wirecard-COO Jan Marsalek und der amtierende CFO Alexander von Knoop wegen vorsätzlichen Bilanzfälschungsdelikten verklagt.

Die Verluste der betroffenen Anleger und ihre Ansprüche

Aufgrund des Aktieneinbruchs haben viele Anleger mit immensen Verlusten zu kämpfen. Teilweise handelt es sich dabei um mehrere Zehntausend Euro. Doch es gibt auch eine gute Nachricht für betroffene Anleger: Vor dem Hintergrund der Annahme, dass im Falle der Wirecard-Aktien Falschberatungen stattgefunden haben, besteht klarer Anspruch auf Schadensersatz.

Die Annahme entsteht daraus, dass interne Kontrollen sowie Prüfungen der Börsenaufsicht, der staatlichen Aufsicht, beziehungsweise der Bilanzprüfer von EY versagt haben. Jahrelang haben die Prüfer dem Konzern falsche Bilanzen ausgestellt. Bestehende Lücken innerhalb der Bilanzen sind weder hinreichend hinterfragt, noch sind Bilanzfälschungen trotz sämtlicher Hinweise aufgedeckt worden.

Schadensersatzansprüche bestehen daher gegen den Vorstand der Wirecard AG, die in der Regel über eine D&O (Directors-and-Officers) Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY. Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzansprüche auch gegen die Aufsichtsbehörden der BaFin ausweiten können.

Möchten Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen?

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Wer ist betroffen und wie sollten Sie nun vorgehen?

Betroffen sind allgemein alle Anleger, die durch die verspäteten oder falschen Informationen rund um die Wirecard AG einen finanziellen Schaden erlitten haben. Insbesondere betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:

  • Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
  • Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
  • Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte

Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:

  • Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie gegen Rückgabe des Wertpapiers den Einkaufspreis zurück. Die Beweislast liegt hierbei allerdings beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen über den Wirecard-Konzern gehabt hätte.
  • Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.

Es ist bereits eine Sammelklage in Gang, der Sie sich als betroffener Verbraucher gerne anschließen können. Wenden Sie sich gerne an uns.

Im Überblick: Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Nein! Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, vermitteln wir Ihnen einen Prozessfinanzierer.
  • Ja!  Ein Verkauf hat keine Auswirkungen auf Ihren Anspruch.
  • Ja! Die Pflichtverletzungen des Vorstands und des Aufsichtsrates sind evident, weswegen diese haften müssen. Für diese Fälle existieren die sogenannten D&O Versicherungen.

Hinzu kommen außerdem die Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, die Vermittler und gegebenenfalls die Aufsichtsbehörde der BaFin, woraus sich weitere Chancen ergeben. 

Wenden Sie sich an uns!

Lassen Sie zunächst kostenfrei von uns Ihren Schadensersatzanspruch prüfen und treten Sie dann unserem Musterverfahren bei!
Senden Sie die Unterlagen jetzt an office@mingers.law.

Diese Unterlagen benötigen wir:

  • Persönliche Daten
  • Wertpapier
  • Wertpapierkennnummer
  • Kaufpreis
  • Stückzahl
  • (optional) Rechtsschutzversicherung

Wenden Sie sich schnellstmöglich an uns, wir unterstützen Sie gerne!

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