Wenn die Lebenssituation einen zur Annahme eines weiteren Minijobs zwingt, stellt sich die Frage: Ist das arbeitsrechtlich überhaupt erlaubt? Wir klären auf!
Es ist grundsätzlich erlaubt, mehrere Minijobs zur gleichen Zeit auszuüben. Dabei müssen aber folgende Voraussetzungen beachtet werden: Zum einen darf man keinen Hauptjob haben. Wer eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, der darf nur einen Minijob zusätzlich ausüben.
Darüber hinaus müssen Minijobber, wenn sie mehrere Jobs ausüben, immer die Verdienstgrenze einhalten. Die Minijob-Höchstgrenze, die derzeit bei 538 € pro Monat liegt, darf in der Summe aller Verdienste nicht überschritten werden.
Sobald der monatliche Verdienst mehr beträgt, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. In der Folge sind die Beschäftigungen nicht mehr bei der Minijob-Zentrale gemeldet und die Arbeitgeber müssen diese dann bei der gesetzlichen Krankenkasse angeben.
Das gilt jedoch nicht bei einer sogenannten kurzfristigen Beschäftigung, wenn man nur kurz einen Minijob annimmt: Hier ist die Verdienstgrenze nicht entscheidend. In dem Fall sind die Zeitgrenzen innerhalb eines Kalenderjahres einzuhalten. Die Beschäftigung muss von vornherein auf drei Monate und 70 Arbeitstage zeitlich begrenzt sein.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung darf man zusätzlich noch einen Minijob ausüben. Die beiden Verdienste werden nicht zusammengerechnet. Wichtig ist, dass man die beiden Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausübt. Andernfalls liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor.
Bei Minijobbern, die bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben und einen weiteren Minijob annehmen wollen, kommt es auf die zeitliche Reihenfolge an. In diesem Fall muss nur der erste Minijob bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
Es sei denn, es handelt sich bei dem dritten Job um eine kurzfristige Beschäftigung. Dieser muss dann ebenfalls angemeldet werden.
Alle weiteren Jobs sind unabhängig von der monatlichen Verdiensthöhe als versicherungspflichtige Beschäftigung bei der gesetzlichen Krankenkasse anzumelden.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Experten! Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte verfügt über langjährige Expertise in dem Bereich des Arbeitsrechts und berät Sie unverbindlich. Hier kostenfreie Anfrage stellen. Wir kämpfen an Ihrer Seite!
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