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Wehren Sie sich gegen Kündigungen

Die Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage

Wehren Sie sich
gegen Kündigungen

Die Kündigungsschutzklage

Ist die Kündigung endgültig?

Für viele Arbeitnehmer bedeutet eine Kündigung die Bedrohung der Existenz und somit ein großes Risiko. Die gute Nachricht ist: Unserer Erfahrung nach sind die meisten Kündigungen nicht vollständig rechtskräftig und somit auszuhebeln mit einer Kündigungsschutzklage.

Selbst wenn die Frist bereits verstrichen ist, lohnt es sich noch, Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Denn auch bei einer bei aller zumutbaren Sorgfalt versäumte Einreichung der Klage besteht die Möglichkeit des Antrags auf nachträgliche Zulassung der Klage beim Arbeitsgericht. Beispielsweise in Urlaubs- oder Krankheitsfällen.

Was ist bei der Kündigungsschutzklage zu beachten?

Das Einlegen einer Kündigungsschutzklage führt in den meisten Fällen zu einer Abfindung, also einer einmaligen Geldzahlung. Trotzdem raten wir Ihnen, mit uns als Fachkanzlei zusammenzuarbeiten, denn für die erfolgreiche Klage gibt es wichtige Details zu beachten.

Das Wichtigste ist, dass eine Klage nach Erhalt der Kündigung binnen 3 Wochen ordnungsgemäß beim Arbeitsgericht eingereicht wird. Dazu sollten Sie einen Experten zur Hand nehmen, damit in diesem Prozess keine Fehler passieren.

Wurde Ihnen gekündigt und Sie möchten Sie die Kündigung auf Rechtskräftigkeit prüfen lassen?

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Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite!
Schreiben oder rufen Sie uns direkt für eine kostenlose Erstberatung an.

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