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Widerruf von Autokrediten

Mingers. ist Ihr Partner für Bankrecht

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Widerruf von
Autokrediten

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Möglichkeit des Widerrufs von Autokrediten

Befinden Sie sich aktuell noch bei der Rückzahlung Ihres Autokredites? Dies könnte bald ein Ende haben. Die Gründe und Voraussetzungen sowie einige hilfreiche Tipps finden Sie nachfolgend.

Das Urteil des EuGHs zum Widerruf von Autokrediten

Gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 09.09.2021 ist jeder Verbraucherdarlehensvertrag widerrufbar. Hierzu zählen insbesondere die Autokreditverträge der Volkswagen-, der BMW- sowie Skoda-Bank. Es ist heute noch nicht absehbar, ob im Laufe der Zeit weitere Unternehmen davon betroffen sein werden. Es steht jedoch fest, dass bereits jetzt sehr viele Kreditnehmer einen Widerruf einlegen können.

  • Audi Bank – Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH
  • Bank 11 für Privatkunden und Handel GmbH
  • Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH (BDK)
  • BMW Bank GmbH
  • Consorsbank (Eine Marke der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
  • Creditplus Bank AG
  • FCA Bank Deutschland GmbH
  • Ford Bank GmbH
  • Honda Bank GmbH
  • Mercedes-Benz Bank AG
  • Opel Bank S.A.
  • PSA Bank Deutschland GmbH
  • RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland
  • Renault Bank – Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland
  • Porsche Bank AG
  • Santander Consumer Bank AG
  • Seat Bank – Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH
  • Skoda Bank – Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH
  • Targobank AG
  • Toyota Kreditbank GmbH
  • Volkswagen Bank GmbH

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Sind auch Sie betroffen?

Das Kreditvolumen für Auto- und Leasingverträge beträgt in etwa 340 Milliarden Euro. Fast 50% der Autobesitzer haben ihr Fahrzeug mit Hilfe von Krediten oder Leasing finanziert. Gemäß dem neuen EuGH-Urteil könnte jeder einzelne Vertrag betroffen sein, womit der Endverbraucher seinen Vertrag widerrufen könnte.

Stärkung der Rechte durch alte Urteile

Bereits am 26.03.20 hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Verbraucherrechte sehr gestärkt. Hierbei wurde ersichtlich, dass viele Kreditverträge die europäische Verbraucherkreditrichtlinie nicht ausreichend berücksichtigen. Die Widerrufsfrist entsprach den Anforderungen an die Klarheit nicht im ausreichenden Maß. Das bedeutet, dass die Widerrufsfrist dieser Verträge nie begonnen hat. Im Umkehrschluss ist davon auszugehen, dass die Verträge, die ab dem Juni 2010 abgeschlossen wurden, bis heute widerrufen werden könnten.

Somit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Verbraucher bis heute Widerruf einlegen. Wir unterstützen Sie dabei gerne. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung gegen größere Banken sind wir hier Ihr perfekter Partner, um Ihr Recht einzufordern. Sie können uns gern Ihre Vertragsunterlagen unverbindlich zusenden. Wir werden diese daraufhin für Sie kostenfrei prüfen.

Autokredit-Rechner

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Prüfen Sie in wenigen Minuten Ihren Anspruch und holen Sie sich Ihr Geld zurück:

    Ihre Kontaktdaten:

    Ihre Fahrzeugdaten:

    Kaufjahr des Fahrzeugs

    Kaufpreis des Fahrzeugs

    Anzahlung, die beim Kauf geleistet wurde

    Datum des Finanzierungsvertrags

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    aktueller Km-Stand des Fahrzeugs

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    Durch ein aktuelles Urteil sind fast alle Autokreditverträge betroffen

    Das neue Urteil des EuGHs vom 09.09.2021 ermöglicht es die Verbraucherdarlehensverträge zu widerrufen, die bis jetzt noch nicht davon betroffen waren.

    Da das Landgericht Ravensburg einige Missstände entdeckt hat, musste sich der EuGH in sogenannten Vorabentscheidungsersuchen mit weiteren Kriterien beschäftigen. Hierbei wurde festgestellt, dass deutsche Autokreditverträge den europäischen Standard oftmals nur unzureichend erfüllt haben. In diesem Fall ging es um drei Autokreditverträge, die jeweils bei der Volkswagen-, Skoda- und BMW-Bank abgeschlossen wurden.

    Darlehensmuster halten kaum Stand

    Nun wurde bekannt gegeben, dass der Generalanwalt gewisse Anforderungen zu Pflichtangaben in Darlehensverträgen der Verbraucher aufgestellt hat. Demnach sind schlichte Muster aus rechtlicher Sicht nicht mehr verwendbar.

    Darüber hinaus hat der Generalanwalt beschlossen, dass selbst bei bereits länger bestehenden Autokredit-Verträgen ein Widerruf möglich ist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass Banken aufgrund von fehlender Aufklärung keine Möglichkeit haben, selbst dagegen anzugehen. Auch eine Verteidigung mit dem Rechtsmissbrauchseinwand ist unzulässig. Der Generalanwalt sagt zu diesem Umstand lediglich, dass es eine Sanktion für die fehlenden Informationen an die Kreditnehmer sei. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss des Kreditvertrages und der Anfechtung sei irrelevant.

    Dies legt nahe, dass die Banken deutliche Auswirkungen bemerken werden.

    Bereits vor dem Urteil äußerte Gerald Hogan, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, eine äußerst verbraucherfreundliche Meinung:

    • Der zum Abschluss des Vertrags geltende Verzugszins müsste im Darlehensvertrag in einer absoluten Zahl (Prozentsatz) angegeben werden, um der vorgesehenen Informationspflicht in der Richtlinie 2008/48/EG gerecht zu werden. Weiterhin muss die Berechnungsformel im Vertrag vorhanden sein, sollte sich der Zinssatz ändern. Dies wurde bis jetzt nicht in den Darlehensverträgen umgesetzt.
    • Die Voraussetzungen für ein außergerichtliches Beschwerde- bzw. Rechtsbehelfsverfahren (Schlichtungsverfahren) müssten konkret im Darlehensvertrag geregelt sein. Unter anderem müssen alle Beschwerde- bzw. Rechtsbehelfsverfahren inklusive der Kosten und Voraussetzungen zur Einreichung aufgelistet sein. Bis jetzt wurde meist nur auf eine Homepage der Schlichtungsstelle verwiesen. Dies ist laut den Ausführungen nicht mehr ausreichend.

    Große Vorteile für Geschädigte. Nutzen auch Sie Ihre Chance!

    Der sogenannte Widerrufsjoker trifft auf Verträge zu, die nach dem 13.06.2010 geschlossen wurden. Viele der dort begangenen Fehler ermöglichen einen ewigen Widerruf.

    Durch den Widerruf können Sie eine Rückabwicklung Ihres Kreditvertrages mit der Bank veranlassen. Somit können Sie Ihr Auto an die finanzierende Bank zurückgeben und im Gegenzug alle bezahlten Raten sowie die geleisteten Sonderzahlungen erhalten. Des Weiteren entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung, die bei einer Kündigung gezahlt werden müsste. Auf diese Weise sind Sie sehr viele Jahre kostenlos ein Auto gefahren.

    Es muss jedoch eine Wertersatzpflicht für die gefahrenen Kilometer bezahlt werden. Diese entfällt jedoch bei Verträgen, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden. Bei der Einforderung Ihres Rechts unterstützen wir Sie sehr gerne.

    Nutzen Sie unsere Expertise

    Sofern Ihr Autokredit oder Leasingvertrag nach dem 11.06.2010 abgeschlossen wurde, haben Sie die Möglichkeit einen erfolgreichen Widerruf einzulegen. Auf diese Weise erhalten Sie die bereits gezahlten Raten komplett zurück. Lassen Sie heute noch Ihren Vertrag kostenlos und unverbindlich prüfen.

    Der Besitz einer Rechtsschutzversicherung ist hierbei optional. Jeder Verbraucher hat damit die Möglichkeit eine kompetente Unterstützung von Verbraucherrechtsexperten zu erhalten.

    Hierfür benötigen wir von Ihnen lediglich den vollständigen Finanzierungs- oder Leasingvertrag. Damit können wir Ihre Chancen auf Erfolg bei einem Widerruf analysieren.

    In 3 Schritten Autokredit widerrufen und Geld zurückbekommen

    Schritt 1

    Widerruf des Autokredits

    Schritt 2

    Rückgabe des Autos an die Bank

    Schritt 3

    Erhalt der Raten und der Anzahlung

    Lassen Sie Ihren Anspruch jetzt kostenfrei überprüfen!

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    Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite!
    Schreiben oder rufen Sie uns direkt für eine kostenlose Erstberatung an.

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    Häufige Fragen

    Grundsätzlich ist ein Widerruf bei allen Krediten möglich, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Einzige Voraussetzung ist das Vorliegen einer fehlerhaften Widerrufsinformationen.

    Bei Autokrediten, die vor dem 13.06.2014 abgeschlossen worden sind, muss allerdings eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gezahlt werden. Diese berechnet sich wie folgt:

    Gefahrene Kilometer / gewöhnliche Gesamtlaufleistung (typischerweise 250 000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000) * Kaufpreis

    Wir brauchen lediglich den kompletten Finanzierungs- oder Leasingvertrag.

    Eine Rechtschutzversicherungspolice ist optional.

    Wenn Sie in Ihrem Vertrag falsch belehrt wurden, sind die Chancen einer Rückabwicklung sehr hoch.

    Wir haben bereits zahlreiche Verbraucher bei der Rückabwicklung erfolgreich unterstützt, was auch die vielen gewonnen Verfahren unterstreichen.

    Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Kaufvertrag rückabgewickelt, also der Zustand vor Vertragsschluss wiederhergestellt.

    Das bedeutet, dass Sie Ihr Auto an die Bank zurückgeben und dafür Ihre Anzahlung und alle bisher geleisteten Anzahlungen abzüglich der Finanzierungszinsen zurückbekommen, sowie das Darlehen nicht weiter bedienen müssen.

    Wenn Ihr Vertrag nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden ist, müssen Sie nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zahlen.

    Ja, auf jeden Fall! Die Auflösung richtet sich  primär gegen den Darlehensvertrag, entscheidend ist daher allein, dass dieser eine fehlerhafte Widerrufsinformation enthält. Wird der Darlehensvertrag zu Fall gebracht, entfällt auch die Bindung an den damit verbundenen Kaufvertrag. Was mit dem Kredit tatsächlich finanziert wurde, spielt im Rahmen des Widerrufsrechts eine untergeordnete Rolle.

    Die erste Prüfung Ihrer Verträge erfolgt – ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung – kostenfrei.

    Entscheiden Sie sich nach der Prüfung Ihr Recht einfordern zu wollen und haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, werden wir eine anderweitige Lösung finden, so dass praktisch keine Kosten auf Sie zukommen.

    Ob die Kosten generell von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, hängt von Ihrer Police ab. Wir stellen gerne kostenlos eine Deckungsanfrage an ihre Versicherung.

    Weitere Möglichkeiten, um Ansprüche einzufordern

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