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Verkehrsstrafrecht

Erläuterungen zum Verkehrsstrafrecht

Erläuterungen zum Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Erläuterungen zum Verkehrsstrafrecht

Erläuterungen zum Verkehrsstrafrecht

Im Straßenverkehr zieht ein kleines Fehlverhalten oftmals unübersichtliche, aber zusammenhängende Folgen nach sich. Dieses wird teilweise nach dem Verkehrsstrafrecht geahndet. Es umfasst die beiden Rechtsbereiche Verkehrsrecht und Strafrecht.
Unter die Zuständigkeit des Verkehrsstrafrechtes fallen Verkehrsdelikte, die so schwerwiegend sind, dass sie als Straftaten geahndet werden müssen.

Der Unterschied zwischen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten

Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten stellen Straftaten schwere Vergehen dar, die meist vorsätzlich begangen wurden. Darüber hinaus stellen sie meist eine größere Gefahr für den Straßenverkehr dar. Folgende Verkehrsdelikte werden nach dem Verkehrsstrafrecht geahndet:

  • Fahren im Vollrausch
    Fahrlässige
  • Körperverletzung / fahrlässige Tötung
  • Fahrerflucht (das bedeutet: unerlaubtes Entfernen vom Tatort)
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob rücksichtsloses Fahren

Als Ordnungswidrigkeiten hingegen werden leichte Vergehen, meist aus Fahrlässigkeit, geahndet. Hierzu zählt beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel.

Nichtsdestotrotz ist die Abgrenzung in der Praxis oftmals nicht eindeutig.

Kompetente Verteidigung durch einen Rechtsanwalt

Im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit, können Verkehrsstraftaten Geld- oder Freiheitsstrafen sowie einen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.

Strafrechtliche Verfahren sind äußerst komplex und haben oft weitreichende Folgen für den Betroffenen. Aus diesem Grund kann es hilfreich sein, einen fähigen Rechtsanwalt an der Seite zu haben.

Sobald Sie einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten, lohnt sich der Gang in eine Rechtsanwaltskanzlei.

Benötigen Sie Rechtsbeistand bei einer Ordnungswidrigkeit oder einer Verkehrsstraftat?

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