Abgasskandal bei Wohnmobilen
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Abgasskandal bei Wohnmobilen
Seit Sommer 2020 ist klar, dass der Abgasskandal auch die Wohnmobilbranche betrifft. Hunderttausende Wohnmobile verfügen über illegale Abschalteinrichtungen. Käufer müssen nun Wertverluste und Fahrverbote befürchten.
Jeder Betroffene kann sein Recht einfordern!
Grundsätzlich hat jeder einen Anspruch, der beim Kauf des Autos nichts von der verbauten Abschalteinrichtung wusste. Es ist also irrelevant, ob Sie einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen erworben haben. In beiden Fällen ist das Fahrzeug weniger Wert, als gedacht und bezahlt.
Wer ist betroffen?
Peugeot Boxer, Mercedes Sprinter und Vito, Volkswagen Crafter, T6 Fiat Ducato, Iveco Daily und Citroën Jumper.
Indem so viele Anbieter von Basisfahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet haben, sind entsprechend viele Wohnmobilhersteller in den Abgasskandal verwickelt.
Wie machten Konzerne sich strafbar?
Im Basismotor von Fiat sollen zeitgesteuerte Abschalteinrichtungen verwendet worden sein.
Dabei hält die Abgasreinigung nur 22 Minuten. Ein Test auf dem Prüfstand dauert 20 Minuten. So wirken die Fahrzeuge sauber, sind es in Wahrheit aber nicht. Und das verursacht Wertverlust und großen Schaden beim Verbraucher.
Der Mercedes Sprinter verwendete die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Hierbei erfasst ein Fahrzeug, dass es auf dem Prüfstand steht und sorgt durch niedrigere Temperaturen für verringerten Stickoxidausstoß. Selbes gilt für VW Modelle wie den Crafter oder “Bulli”.
Abgasskandal-Rechner
Abgasskandal-Rechner
Prüfen Sie in wenigen Minuten Ihren Anspruch und holen Sie sich Ihr Geld zurück:
Die Presse enthüllt erschreckende Zahlen
Die Staatsanwaltschaft untersucht schon 2020 die Büros von Fiat Chrysler Automobiles und Iveco. Im selben Jahr veröffentlicht die DUH Fälle an Fahrzeugen, die auf dem Fiat Ducato basieren. Sie überschritten die Stickoxide und Kohlendioxid Werte teils um das Zehnfache.
Das ARD-Magazin Plusminus veröffentlichte im April 2021 Ducato Wohnmobil-Werte, die die Grenzwerte um das 20-fache überstiegen. Somit ist eine Klagewelle auch bei Wohnmobil-Herstellern nicht weit.
Konsequenzen für Besitzer
Den Besitzern von Wohnmobilen mit unzulässiger Abschalteinrichtung kann folgendes drohen:
Wertverluste
- Zwingende Updates der Motorsteuerung (mit ungewissen Folgen)
- Fahrverbote
- Stilllegung
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Jetzt Entschädigung fordern!
Ein Wohnmobil mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ist grundsätzlich nicht zulassungsfähig, somit liegt ein Sachmangel und eine sittenwidrige Schädigung vor. Daraus folgen verschiedene Ansprüche, die man als Geschädigter geltend machen kann:

Entschädigung
In Wohnmobilen steckt auf stundenlange Arbeit, um dieses nach seinen individuellen Wünschen herzurichten. Der Wunsch, das Wohnmobil zu behalten, ist damit durchaus naheliegend. Dann sollte man sein Recht auf Schadensersatz geltend machen. Eine Entschädigung kann dabei bis zu 25 % des Kaufpreises betragen!

Rückabwicklung
Ansonsten können wir auch die Rückabwicklung des Kaufvertrages für Sie durchsetzen. Hierbei wird das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgegeben. Im Gegenzug wird der Kaufpreis erstattet, lediglich abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer. Übrigens: Nachträgliche Anbauteile (bspw. Solaranlagen, zusätzliche Möbel) können bei einer erfolgreichen Abgasskandal-Klage den Schadensersatzanspruch bzw. den Erstattungsbetrag erhöhen!

Ersatzlieferung
Falls die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie ebenfalls auf eine Ersatzlieferung bestehen, sollte es ein aktuelleres Modell geben, dass keine Abschalteinrichtung verwendet. Dies hat der BGH im Juli 2021 bestätigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bei Neuwagen und ein Jahr bei Gebrauchtwagen.
So können Sie noch heute vorgehen
Wir gewährleisten anschließend eine schnelle Prüfung und Beurteilung Ihrer Chancen. In der Folge betreuen wir Sie mit unserem erfahrenen Anwaltsteam und setzen Ihre Ansprüche durch!
- Kauf- oder Leasingvertrag
- Personenbezogene Informationen
- Optional: Ihre Rechtsschutzversicherung
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Möchten Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen?
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