Rückabwicklung Lebensversicherung
Ihre Partner für Versicherungsrecht
Zahlreiche Fehler in den Widerrufsbelehrungen der Lebensversicherungsverträge ermöglichen den Kunden die Rückabwicklung, wodurch diese bares Geld sparen!
Der Widerrufsjoker
Sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof haben zwischen 2013 und 2015 Urteile gesprochen, von denen die Kunden von Lebensversicherern profitieren können. In betroffenen Verträgen wurde die Widerrufsbelehrung nicht korrekt ausgeführt, was zu einem ewigen Widerrufsrecht führt!
Über
70.000.000
Verträge sind betroffen!
Voraussetzungen
Betroffen sind Lebensversicherungen in folgendem Zeitraum
29.07.1994 – 31.12.2007
Fehler in den Widerrufsbelehrungen sind breit gefächert. Beispiele hierfür wären:
- Falsche Frist oder fehlerhafte Bezeichnung dieser
- Aushändigung von unvollständigen Unterlagen
- Unvollständige Widerrufsbelehrung
- Belehrung wurde optisch nicht hervorgehoben
- Falsche Aussagen über die Form des Widerrufs
-> Auch bereits gekündigte oder abgelöste Lebensversicherungen können widerrufen werden!
Über 80% der Versicherten haben einen Anspruch auf Widerruf
Vorteile des Widerrufs
Bei einer Kündigung der Lebensversicherung muss der Kunde auf große Teile seiner gezahlten Beiträge verzichten. Bei einem Widerruf hingegen wird die Vertragssituation für beide Parteien in einen Zustand versetzt, als hätte der Vertrag nie existiert. Als Folge dessen erhalten Kunden somit die gezahlten Prämien zurück und erhalten darüber hinaus eine Nutzungsentschädigung.
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Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
- Antrag
- Police
- Begleitschreiben
- Letzte Wertmitteilung / Auszahlungsberechnung
- Versicherungsbedingungen
- Rechtsschutzpolice
- Ihre Telefonnummer
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-> Wir erledigen die komplette Abwicklung für Sie, während Sie durch die Widerrufssumme profitieren!