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Beitragserhöhungen sind illegal

BGH urteilt!

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Beitragserhöhungen
sind illegal

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Beitragserhöhungen sind illegal - BGH urteilt!

Beitragserhöhungen sind illegal
BGH urteilt!

Millionen Beitragserhöhungen bei den privaten Krankenversicherungen sind unwirksam. Der BGH urteilt zugunsten der Versicherten. Betroffene haben also sehr gute Chancen auf Rückerstattungen!

Versicherungen kommen Begründungspflicht nicht nach!

Damit eine Private Krankenversicherung ihre Beiträge ordnungsgemäß erhöhen darf, ist sie verpflichtet, den Versicherten eine konkrete Rechengrundlage vorzulegen. Versicherer dürfen die Beiträge nur dann erhöhen, wenn sie nachweisen können, dass die Krankheitskosten – somit die Versicherungsleistungen – oder die Lebenserwartung der versicherten Person steigen.

Laut Gesetz (§§ 203 Abs. 2 VVG, 155 Abs. 3 VAG) darf ein Beitrag erst dann steigen, wenn die Krankheitskosten um mehr als 10 Prozent über den kalkulierten Ausgaben liegen.

Es muss auch die kalkulierte Sterbewahrscheinlichkeit um 5 Prozent überschritten werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass niedrigere Schwellenwerte vereinbart werden: Diese müssen dann vorab in den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt sein, welche wirksam sein müssen.

Der Bundesgerichtshof – der IV. Zivilsenat – urteilte in zwei Sensationsurteilen, dass private Krankenversicherungen zur Begründung verpflichtet sind. In diesem Fall erkämpften bei der AXA Versicherung versicherte Kläger ein Urteil zu Ihren Gunsten:

Eine einfache, verallgemeinerte Information über eine Beitragserhöhung ist nicht ausreichend. Wenn Anpassungen bei den Beiträgen somit nur mangelhaft begründet werden, haben Privatversicherte sehr gute Chancen auf eine Rückzahlung.

Damit eine Beitragserhöhung wirksam wird, muss sie ausführlich begründet sein. Oft wählen die Versicherer jedoch nur pauschalisierte Begründungen und kurze Ausführungen – welche nicht ausreichen und die gesetzlich geregelte Begründungsverpflichtung verletzen.

Sind auch Sie betroffen & fühlen sich hiermit angesprochen? – am Ende finden Sie eine Auflistung der betroffenen privaten Krankenkassen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf!

Möchten Sie wissen, ob Sie von unwirksamen Beitragserhöhungen betroffen sind?

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Unsere Versicherungsrechts-Experten stehen bereit.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns direkt für eine kostenlose Erstberatung an.

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Unabhängige Prüfer sind nicht unabhängig!

Damit eine Beitragserhöhung wirksam werden kann, muss sie von einem sogenannten Treuhänder – einem unabhängigen Prüfer – geprüft werden. Diese Person stellt im Prozess der Beitragserhöhung eine formelle Voraussetzung für ihre Wirksamkeit dar. Er überprüft die Rechnungsgrundlage, die der Versicherer für eine Erhöhung wählte und stimmt anhand dessen für oder gegen eine Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung.

Im vergangenen Jahr wurde die Allianz zur Rückerstattung einer unwirksamen Beitragserhöhung verurteilt. Der Treuhänder wurde in diesem Fall für nicht unabhängig erklärt, wodurch die Beitragserhöhungen entsprechend ihre Wirksamkeit verloren.

Hier bleibt ein finales Urteil abzuwarten: Der Versicherer hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin eingelegt. Vom Bundesgerichtshof ist festgelegt, dass Zivilgerichte nicht über die Unabhängigkeit der Treuhänder bestimmen können, sondern lediglich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wodurch das LG Berlin sich gegen den BGH auflehnt. Es gilt nun die interessante, juristische Diskussion um die Prüfung der unabhängigen Treuhänder abzuwarten.

Sie fragen sich auch, ob Sie von unwirksamen Beitragserhöhungen betroffen sind?
Lassen Sie uns das für Sie prüfen.

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Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung

Ein Anspruch auf Rückzahlung entsteht nicht nur auf den zu viel gezahlten Beitragssatz, sondern entsprechend auch auf die jahrelang gezahlten Zinsen.

Die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Verjährungsfrist auf Rückerstattungsanspruch beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Wann genau eine Beitragserhöhung einer privaten Krankenversicherung nicht mehr per Widerspruch angefochten werden kann, ist nicht abschließend geklärt.

Als betroffener Versicherter einer privaten Krankenversicherung bestehen allerdings sehr gute Chancen auf Rückerstattung der Erhöhungen des aktuellen Jahres sowie den drei Kalenderjahren zuvor.

In jedem Fall können Erhöhungen der letzten drei Jahre angefochten werden. Lassen Sie uns das für Sie durchsetzen.

Zahlreiche private Krankenversicherungen sind betroffen

Nicht nur die Axa begründete in der Vergangenheit ihre Erhöhungen mangelhaft – auch die Barmenia kam ihrer Begründungsverpflichtung nicht ausreichend nach.

Hier urteilte das Landgericht Frankfurt, dass die Beitragserhöhungen von 2010-2018 nicht ausreichend begründet wurden, wodurch sie unwirksam werden.

In einem weiteren Urteil aus dem letzten Jahr urteilte dann auch das Landgericht Bonn. Die DKV – Deutsche Krankenversicherung – hatte sich nicht an die gesetzlich vorgegebenen Schwellenwerte bei der Steigerung der Krankheitskosten gehalten, wodurch Beitragserhöhungen aus den Jahren 2012, 2013 und 2016 für unwirksam erklärt wurden.

Das Gesetz besagt, dass Krankenversicherungen zu einer Anpassung berechtigt sind, wenn die Abweichungen zu den kalkulierten Krankheitskosten nicht nur vorübergehend sind – die DKV sah jedoch vor, dass auch vorübergehend abgewichen werden kann, was schlichtweg unzulässig ist und nicht dem Wortlaut des Gesetzes entspricht!

Benötigen auch Sie professionelle Unterstützung? Wir stehen bereit.

Schreiben Sie gern eine E-Mail an office@mingers.law und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

  • Allianz Private Krankenversicherung
  • Alte Oldenburger Krankenversicherung
  • AXA Krankenversicherung AG
  • Barmenia Krankenversicherung
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse
  • Central Krankenversicherung
  • Concordia Krankenversicherung
  • Continental Krankenversicherung
  • DAK Gesundheit
  • Debeka Krankenversicherung
  • Deutsche Familienversicherung
  • Deutscher Ring
  • DEVK
  • Die Bayrische
  • DKV Deutsche Krankenversicherung
  • ENVIVAS Krankenversicherung
  • ERGO Versicherungsgruppe
  • Freie Arzt- und Medizinkasse
  • Friendsurance
  • Gothaer Krankenversicherung
  • Hallesche Krankenversicherung
  • HanseMerkur
  • HUK-Coburg- Krankenversicherung
  • Inter Krankenversicherung
  • KuK der Berufsfeuerwehr Hannover
  • LIGA KV katholischer Priester
  • LKH Landeskrankenhilfe
  • LVM Krankenversicherung
  • Mannheim Krankenversicherung
  • Mecklenburgische Versicherungsgruppe
  • Münchener Verein
  • Nürnberger Krankenversicherung
  • Ottonova Krankenversicherung AG
  • PAX-Familienfürsorge
  • Provinzial Krankenversicherung
  • R+V Krankenversicherung
  • Signal Iduna Krankenversicherung
  • SONO Krankenversicherung
  • MARTINUS Priesterverein
  • Süddeutsche Krankenversicherung
  • UKV Union Krankenversicherung
  • Universa Krankenversicherung
  • Vigo Krankenversicherung
  • Württembergische Krankenversicherung

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