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Konsequenzen bei Corona-Verstößen

So können Sie sich wehren

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Konsequenzen bei
Corona-Verstößen

So können Sie sich wehren

Konsequenzen bei Missachtung der aktuell geltenden Corona-Maßnahmen

Die Maßnahmen beschränken bereits seit über einem Jahr den Alltag der Menschen in Deutschland. Verstöße gegen die geltenden Maßnahmen werden durch Bußgelder oder Freiheitsstrafen geahndet. Erfahren Sie mehr über die Art der Verstöße und Ihre Möglichkeiten einer Abwehr der Strafen.

Wann dürfen Sie Einspruch gegen die Maßnahmen einlegen?

In der Lage der aktuellen Corona-Pandemie gilt es diverse Regeln und Maßnahmen einzuhalten. Dazu gehören beispielsweise die Maskenpflicht, Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen. Diese Sanktionen werden mit Hilfe von Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen durchgesetzt.
Sofern Sie sich einer Missachtung der Sanktionen zu Unrecht beschuldigt fühlen, können Sie Einspruch erheben. Es gibt jedoch hinsichtlich der Verteidigung einige Grundsätze zu beachten.

Welches Strafmaß droht Ihnen bei Missachtung der Ausgangssperre?

Einige Bundesländer haben aufgrund der stetig ansteigenden Inzidenzzahlen, Ausgangssperren verhängt. Dazu gehören zum Beispiel Bayern, Hamburg und Brandenburg. In diesen Bundesländern dürfen die Menschen zwischen 21 Uhr / 22 Uhr und 5 Uhr ihr Haus gar nicht oder nur aus einem triftigen Grund verlassen. In Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachen sind ebenfalls Ausgangsbeschränkungen in Kraft getreten. Diese gelten jedoch erst ab einem festgelegtem Inzidenzwert.
Wer trotz dieser Beschränkungen das Haus verlässt, dem drohen empfindliche Geldstrafen. Als Betroffener können Sie sich jedoch gegen den Bescheid wehren. Hierfür ist ein Rechtsbeistand empfehlenswert, da die exakten Regelungen für den Laien schwer nachvollziehbar sein können.

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In welchem Fall lohnt sich ein Einspruch?

Bei Erhalt eines Bußgeldbescheides, kann es durchaus sinnvoll sein Einspruch zu erheben. Dieser Prozess ist jedoch äußerst teuer. Aus finanziellen Aspekten lohnt sich die Einspruchserhebung demnach kaum. Die Sachlage stellt sich jedoch in einem anderen Licht dar, wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen. Im Regelfall entsteht trotz der Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro. Demnach lohnt sich der Einspruch erst ab diesem Betrag. Dies ist jedoch bei vielen Corona-Bußgeldern der Fall. Die Rechtsanwaltskosten sowie die anfallenden Verwaltungskosten werden somit durch die Rechtsschutzversicherung getragen.

Sofern Sie nicht im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sein sollten, lohnt sich der Einspruch aus finanzieller Sicht kaum. Deshalb sollten Sie in diesem Fall nur ein Verfahren anstreben, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen und dagegen vorgehen möchten – der finanzielle Aspekt sollte in diesem Fall jedoch nebensächlich sein. Falls Sie sich dennoch dafür entscheiden möchten, entstehen für Sie Kosten in Höhe von etwa 1000 Euro.

Selbstverständlich können Sie auch ohne Rechtsbeistand Einspruch erheben. Dies ist jedoch nicht zu empfehlen. Sofern Sie bspw. keine spezifischen Kenntnisse über die Erstellung eines Beweisantrages verfügen, könnte dieser Umstand vor dem Strafrichter zu einer Ablehnung Ihres Einspruches führen.

Wie läuft das Verfahren bei einem Einspruch gegen das erhobene Bußgeld ab?

Über die Änderung oder Annullierung Ihres Bußgeldbescheides entscheidet zunächst die jeweilige Behörde. Diese Instanz stimmt jedoch äußerst selten dem Antrag zu. Im nächsten Schritt wird der Einspruch an das jeweilige Amtsgericht weitergeleitet. Somit entscheidet ein Richter über die Verfahrenseinstellung. Diese gestattet er beispielsweise, wenn er die Verordnung für rechtswidrig oder nicht erfüllt halten sollte oder der Tatbestand nicht konkret genug definiert wurde.

Aus diesem Grund bleibt es bis dahin unklar, ob die betroffene Person freigesprochen wird. Bis jetzt ist kaum ein Verfahren bekannt, welches schon mit einem eindeutigen Ergebnis beendet wurde. Deshalb lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens kaum vorhersagen.

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