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Das Landgericht Karlsruhe fällte am 22.03.2017 ein weiteres, äußerst verbraucherfreundliches Urteil mit Signalwirkung im VW Abgasskandal. Dabei wurden gleichzeitig die Volkswagen AG sowie ein Händler zur Rücknahme eines manipulierten Fahrzeuges (unter Abzug einer Nutzungsentschädigung) verurteilt! Zwar noch nicht rechtskräftig, aber dennoch ein weiterer Grund für Geschädigte aufzuatmen — der Klageweg gegen den Riesen Volkswagen lohnt sich!
Am 22.03.2017 erging unter 4 O 118/16 am Landgericht (LG) Karlsruhe ein neues Urteil im VW Abgasskandal. Im Verfahren ergaben sich gleich zwei Beklagte, die Volkswagen AG sowie einen Händler. Diese wurden wegen sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB. dazu verdonnert Schadenersatz unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung zu leisten.
Neben der Volkswagen AG ergab das Urteil durch das LG Karlsruhe einen weiteren Beklagten. Ein Händler, der nun durch einen Vertragsrücktritt zur Rücknahme des manipulierten VW Passat Variant Bluemotion 2.0 TDI gezwungen wurde. Volkswagen selbst wurde zu einem Schadenersatz verpflichtet. — Dieses Urteil verpasst VW nun eine weitere Prozessklatsche!
Was liegt zugrunde? Der Kläger hatte 2012 seinen VW Passat Variant Bluemotion 2.0 TDI erworben. Mit Bekanntwerden des Abgasskandals, stellte der Kläger weiter fest, dass sein Wagen – mit dem Motortyp EA189 ausgestattet – ebenfalls vom Dieselgate betroffen war. Zunächst forderte er unter Fristsetzung eine Nachbesserung des Mangels. Auf Antrag lehnte der entsprechende Händler die Rücknahme des manipulierten VW jedoch ab. Daraufhin folgte die Klage gegen die Volkswagen AG und gleichzeitig gegen den Händler!
Obwohl eine Nutzungsentschädigung auf Grundlage von 300.000 km (Gesamtlaufleistung) kalkuliert wurde, gab das LG Karlsruhe der Klage des Geschädigten dennoch statt. Erstmals wurden in einem Verfahren im VW Abgasskandal gleich zwei Beklagte benannt und auch verurteilt! Damit setzt das LG Karlsruhe ein Signal für Millionen anderer Geschädigter. Der Kampf David gegen Goliath ist zu gewinnen!
Dem Urteil liegt die vorsätzlich sittenwidrige Schädigung seitens Volkswagen zugrunde. Das Landgericht begründete seine Entscheidung durch den Einbau der Software zur Abgassteuerung für Echt- und Prüfbetrieb und der bewussten Auslieferung offenbar manipulierter und damit mangelhafter Fahrzeuge. Diese Lieferung eines Fahrzeuges mit Mangel fällt unter die sittenwidrige Schädigung, da allein die Software-Installation zum Zwecke der Kundentäuschung vorgenommen wurde. Besonders verwerflich sei in diesem Fall der sittenwidrigen Schädigung die Gewinnerwirtschaftung mit manipulierten, fehlerhaften Fahrzeugen.
Mit dieser Entscheidung stützte das Landgericht ein im Januar diesen Jahres gefälltes Urteil des LG Hildesheim (3 O 139/16). VW haftet nun für vorsätzlich sittenwidrige Schädigung am Kunden mit hohem Schadenersatz. Doch dessen nicht genug, musste auch der Händler vor Gericht einstecken!
Neben VW selbst, wurde im gleichen Verfahren auch der Händler, bei dem der Kläger den Passat Variant Bluemotion 2.0 TDI erworben hatte, zur Rücknahme des manipulierten Fahrzeugs verurteilt. Der zuvor eingeleitete Vertragsrücktritt war auch nach Auffassung des Gerichts wirksam, da eine ausreichende Frist gesetzt wurde und das Fahrzeug per se Mangel aufwies, die durch die Manipulation begründet waren.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer sehen die Rechtsprechung im VW Abgasskandal zunehmend verbraucherfreundlich. Für Geschädigte und auch unsere Mandanten ist auch das neueste Urteil vom LG Karlsruhe ein Meilenstein für Verbraucher! Nehmen Sie einen Mangel Ihres Fahrzeuges nicht tatenlos hin und setzen Sie sich gegen VW, Händler und Vertragspartner der Volkswagen AG zur Wehr.
— Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte. Bundesweit sind wir im VW Abgasskandal für Sie da! Vereinbaren Sie einfach einen Termin an einem unserer vier Standorten Bonn, Jülich, Köln oder Hückelhoven u.a. per Mail an info@mingers-kreuzer.de!
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