Eltern können finanziell haftbar gemacht werden, falls ihr Kind während einer Klassenfahrt unerlaubt Alkohol erwirbt und infolgedessen vorzeitig nach Hause geschickt wird. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat entschieden, dass die Eltern für die zusätzlichen Kosten aufkommen müssen. Alles Wissenswerte zu dieser abstrusen Entscheidung erfahren Sie in diesem Beitrag!
Im Juni 2022 unternahm eine 10. Klasse eines Berliner Gymnasiums eine Klassenfahrt nach München. Vor der Reise verpflichtete sich die Mutter eines minderjährigen Schülers schriftlich, sämtliche Kosten zu tragen, einschließlich möglicher Zusatzkosten im Falle einer vorzeitigen Heimreise.
Während der Fahrt erwarben sieben Schüler, darunter auch der Sohn der beklagten Mutter, zwei Wodkaflaschen, was zu ihrem Ausschluss von der Fahrt führte. Die entstandenen Mehrkosten in Höhe von 143,60 Euro zahlte die Mutter jedoch nicht. Als Reaktion darauf verklagte das Land Berlin sie auf Zahlung des gennanten Betrages.
Die Klage wurde vor dem Verwaltungsgericht (VG) erfolgreich durchgesetzt. Der Anspruch auf Kostenerstattung ergibt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag, den die Beteiligten miteinander abgeschlossen haben. Dieser Vertrag wurde als wirksam betrachtet.
Der Ausschluss des Schülers wurde als Ordnungsmaßnahme gemäß dem Berliner Schulgesetz verhängt und von der Mutter nicht angefochten, wodurch die vereinbarte Kostenfolge entstand. Die Forderung, einschließlich der geltend gemachten Zinsen, wurde schließlich als in der Höhe gerechtfertigt angesehen.
Der Gerichtsbescheid ist nun rechtskräftig.
Sie haben weitere Fragen?
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Experten! Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte verfügt über langjährige Expertise und berät Sie unverbindlich. Hier kostenfreie Anfrage stellen. Wir kämpfen an Ihrer Seite!
Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer: 02461/ 8081 oder über das Kontaktformular. Für weitere Rechtstipps folgen Sie uns auf Social Media und melden sich für unseren Newsletter. Wir beraten Sie gerne!
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.