Regelmäßig verhängt die europäische Datenschutzbehörde Bußgelder, weil Unternehmen wiederholt gegen die Vorschriften der DSGVO verstoßen! Immer häufiger müssen auch Privatpersonen mit den Folgen von DSGVO-Verstößen umgehen, da ihre Daten durch Datenlecks unbefugt an Dritte weitergereicht wurden. Jetzt hier kostenfrei und unverbindlich Ihre Betroffenheit prüfen lassen!
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein wichtiges EU-Gesetz, das seit dem 25. Mai 2018 gilt. Sie ersetzt die vorherige, sogenannte Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG und schützt die Grundrechte natürlicher Personen, insbesondere das Recht auf Datenschutz. Unternehmen, die gegen die DSGVO verstoßen, riskieren Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes. Diese Strafen unterstreichen die Bedeutung der DSGVO-Einhaltung, erfordern die Ernennung von Datenschutzbeauftragten und regelmäßige Prüfungen der Datenschutzpraktiken. Trotz ihrer Relevanz und möglicher Strafen gibt es weiterhin Unsicherheiten aufgrund von nationalen Umsetzungen und der laufenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Unternehmen sollten sich daher kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen informieren und ihre Datenschutzpraktiken entsprechend anpassen.
Bis Ende 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) wegweisende Entscheidungen zu Bußgeldern bei Datenschutzverstößen getroffen.
a. Im Urteil C-807/21 („Deutsche Wohnen“) entschied der EuGH, dass Geldbußen nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen Art. 83 DSGVO verhängt werden dürfen. Dies betraf die Deutsche Wohnen, ein Immobilienunternehmen, dem eine Geldbuße von über 14 Mio. Euro auferlegt wurde.
b. Im Urteil C-683/21 („Nacionalinis visuomenės sveikatos centras“) entschied der EuGH, dass bereits bewusstes Untätigsein oder Wegsehen eines Unternehmens als untere Schwelle für Datenschutzverstöße und Bußgelder betrachtet werden kann. Der Fall betraf das Nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit in Litauen, dem im Zusammenhang mit der Entwicklung einer App zur Erfassung von Covid-19-Daten eine Geldbuße auferlegt wurde.
Die Verpflichtung der Unternehmen, Datenschutzverstöße gemäß der DSGVO zu beachten, erstreckt sich von mutmaßlichen Datenschutzverstößen bis hin zu konkreten rechtswidrigen Handlungen. Unterhalb dieser Schwelle, in Fällen ohne nachgewiesenes Verschulden, sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor, dass die Verhängung von Bußgeldern nicht rechtens ist.
Die Präzisierung der Geldbußen gemäß Artikel 83 DSGVO erfolgte durch die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Im „Deutsche Wohnen“-Fall wurde betont, dass das Verschulden des Verantwortlichen nachgewiesen werden muss.
Im „Nacionalinis visuomenės sveikatos centras“-Fall wurde festgestellt, dass einem Unternehmen auch dann ein Bußgeld auferlegt werden kann, wenn es sich über einen Datenschutzverstoß nicht im Unklaren sein konnte, selbst wenn der Verstoß von einem Auftragsverarbeiter begangen wurde.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die DSGVO den Unternehmen umfangreiche Pflichten auferlegt, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Verstöße gegen diese Pflichten können zu erheblichen Geldbußen führen. Die Gerichte haben jedoch klargestellt, dass diese Bußgelder nur bei schuldhaften Verstößen verhängt werden können. Daher ist es für Unternehmen ratsam, die Anforderungen der DSGVO ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass sie diese vollständig erfüllen.
Wir prüfen kostenfrei, ob auch Sie von einem solchen Datenleck betroffen sind und welche Ansprüche Ihnen jetzt zustehen! Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unsere Experten. Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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