Der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, das die Allianz Lebensversicherungs-AG zur Rückabwicklung eines Basisrentenvertrags verurteilt hatte. Ein Durchbruch für alle Verbraucher, die ihre Rentenversicherung rückabwickeln wollen! Die Allianz ist aufgrund des erfolgreichen Widerrufs nunmehr verpflichtet, dem Mandanten den Vertragswert (hier in Höhe von rund 81.000 Euro) sowie Verzugszinsen zu zahlen. Möchten auch Sie Ihre Rentenversicherung widerrufen? Wir prüfen kostenfrei Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Rückabwicklung! Hier unverbindliche Anfrage stellen.
Der Basisrentenvertrag im vorliegenden Fall (sogenannte „Rürup-Rente“) wurde im Jahr 2009 abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, da die Rechtsfolgen des Widerrufs im Rahmen des Vertragsschlusses nicht ordnungsgemäß dargestellt werden.
Nicht nur für die Allianz Lebensversicherungs-AG, sondern auch etliche andere Lebensversicherungsunternehmen, soweit die Verträge in den Jahren 2008 bis 2010 abgeschlossen wurden, sind betroffen. Der Gesetzgeber führte erst zum 11.06.2010 ein Muster für die Widerrufsbelehrung ein, bei dessen Verwendung die Belehrung als ordnungsgemäß erteilt gilt. Abweichungen vom gesetzlichen Muster können daher dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann. In einem solchen Fall kann der Vertrag (wie hier) noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden. Es folgt dann eine vollständige Rückabwicklung aller Leistungen.
Sofern auch Sie beabsichtigen, Ihren Rentenvertrag zu kündigen bzw. beitragsfrei zu stellen, sollten Sie über die Option des „Widerrufs“ nachdenken. Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte ist Spezialist auf dem Gebiet des Verbraucherrechts und hilft Ihnen bei einer unkomplizierten Abwicklung. Jetzt einfach unverbindliche Anfrage stellen.
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Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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