Das Landgericht (LG) Stuttgart hat erneut im Abgasskandal geurteilt: Mercedes ist von den Richtern zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass auch bei einem Mercedes E 350 ‚BlueTec‘ unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Mercedes habe zumindest fahrlässig gehandelt und muss in der Folge den sogenannten ‚Differenzschaden‘ ersetzen. Damit folgte das LG der vorangegangen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Der Mandant hatte den Mercedes E 350 bereits im Februar 2015 als Gebrauchtwagen zum Preis von rund 60.000 Euro gekauft. Das Fahrzeug ist mit dem Dieselmotor des Typs ‚OM 642‘ ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 6. Mercedes bietet für das Modell ein Software-Update der Abgassteuerung an.
Der Mandant machte Schadenersatzansprüche geltend und gab an, dass in seinem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden sind. Mitunter käme auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung in dem Mercedes zum Einsatz. Folge der Abschalteinrichtungen inkl. des Thermofensters ist, dass der Emissionsausstoß steigt und die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten werden können.
Das Landgericht sah zwar keine Anhaltspunkte dafür, dass Mercedes das Kraftfahrt-Bundesamt arglistig getäuscht habe. Daher hat der Kläger keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Nach der neusten Rechtsprechung des BGH hat der Mandant jedoch einen Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt. Hier kommen oftmals tausende Euro für den jeweiligen Mandanten zusammen!
Auch im konkreten Fall bezifferte das zuständige LG Stuttgart den Schaden auf 10 Prozent des Kaufpreises, sodass der Mandant 6.149 Euro erhält.
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Die Grenzwerte für den Emissionsausstoß müssen nach Ansicht der Stuttgarter-Richter nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch unter normalen Betriebsbedingungen eingehalten werden. Diese Anforderungen hat Mercedes nicht erfüllt!
Der Abgasskandal bei Mercedes geht auch 2023 in die nächste Runde. Nach der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des BGH, haben nun auch betroffene Mercedes-Käufer beste Aussichten, Schadenersatz durchzusetzen.
Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte hat bereits etliche erfolgreiche Verfahren im Abgasskandal geführt.
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