Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein neues, verbraucherfreundliches Urteil gefällt: Abonnements, die zu Beginn kostenlos sind und sich automatisch (und dann kostenpflichtig) verlängern, dürfen einmal widerrufen werden. Allerdings könnte Verbrauchern ein neuerliches, „zweites“ Widerrufsrecht zustehen, wenn diese nicht klar, verständlich und ausdrücklich über die entstehenden Kosten des verlängerten Abos informiert wurden.
Beklagte war die Online-Lernplattform Sofatutor GmbH. Diese bietet ein kostenloses Probeabo für 30 Tage an. Innerhalb dieser Zeit kann fristlos gekündigt werden. Wird von dem Kündigungsrecht jedoch kein Gebrauch gemacht, verlängert sich das Abo kostenpflichtig. Bei einem Vertragsschluss im Fernabsatz (z.B. über den Computer) informiert das Unternehmen über das Widerrufsrecht.
Der Mandant, ein österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist überzeugt, dass Verbrauchern nicht nur während eines 30-tägigen kostenlosen ‚Testabos‘ ein Widerrufsrecht zusteht, sondern auch, wenn sich dieses Abonnement in ein kostenpflichtiges umwandelt und somit verlängert wird. Außerdem sollen Verbraucher klarer und verständlicher über Ihre Rechte informiert werden.
Die Richter in Luxemburg sehen zwar ein Widerrufsrecht als ausreichend, stärkten aber auch die Rechte der Verbraucher. Wenn Verbraucher nicht klar und deutlich über das Abo informiert wurden, steht ihnen ein zweites Mal das Widerrufsrecht zu. Dies gilt also auch dann, wenn sich das zunächst kostenfreie Abo, kostenpflichtig verlängert hat.
Auch Sie sind einer „Abo-Falle“ zum Opfer gefallen oder befinden sich sonst in einem Vertrag, an welchen Sie sich nicht mehr gebunden fühlen?
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