Nach einem neuen Urteil drohen Mobilfunkanbietern Klage-Wellen, weil sie Vertragsdaten jahrelang unrechtmäßig an die Schufa weitergegeben haben. Betroffene können Schadenersatz einklagen und sich dabei auf das jüngst ergangene Gerichtsurteil stützen. Unternehmen, wie die Mobilfunkanbieter, müssen sich die Einwilligung der Kunden holen, bevor sie Daten an Auskunfteien wie die Schufa weitergeben. Wir prüfen kostenfrei, ob auch Sie von einem Datenleck betroffen sind – Jetzt hier Kontakt aufnehmen!
Bisher haben sich insgesamt rund 100.000 Verbraucher bei Kanzleien gemeldet. Es wurden inzwischen über 15.000 Schufa-Auszüge für Mandanten angefordert und bereits nach den ersten 3.500 Datensätzen festgestellt, dass jeder dritte Mobilfunkvertrag tatsächlich betroffen sein könnte.
Verbrauchern werden bis zu 5.000 Euro Schadensersatz pro Fall zugesprochen. Derartige Schadenersatzzahlungen haben etliche Gerichte schon in der Vergangenheit, bei illegalen Schufa-Einträgen, ausgeurteilt.
Gemeinsam mit der „Süddeutschen Zeitung“ hatte der NDR im November 2021 offengelegt, dass Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien die Handyvertragsdaten von Millionen Verbrauchern speichern, ohne zuvor die notwendige Einwilligung eingeholt zu haben. Diese Weitergabe und Speicherung ist jedoch unzulässig.
Das Landgericht München urteilte im April dieses Jahres, dass der Mobilfunkanbieter Telefónica O2 Vertragsdaten eines Kunden nicht ohne dessen Zustimmung an die Schufa übermitteln durfte.
Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte ist spezialisiert auf den Bereich des Verbraucherrechts. Wir prüfen kostenfrei, ob auch Sie von einem Datenleck betroffen sind und ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht. Oftmals können wir auf diesem Wege für unsere Mandanten mehrere Tausend Euro ‚rausholen‘!
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Wir prüfen kostenfrei, ob auch Sie von einem solchen Datenleck betroffen sind und welche Ansprüche Ihnen jetzt zustehen! Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unsere Experten. Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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