Es kommt immer häufiger zu Datenlecks bei Online-Unternehmen: Jetzt hat es LinkedIn erwischt. Hochsensible Daten von 700 Millionen Kunden sollen nun öffentlich zugänglich sein. Bin auch ich davon betroffen? Und wenn ja, steht mir ein Schadensersatz zu? Die Antworten finden Sie im Folgenden!
700 Millionen Kunden sollen infolge eines Datenlecks bei LinkedIn vom Datenklau betroffen sein. Dabei wurden E-Mail-Adressen, Namen, Geschlecht, Telefonnummern, Adressen, Ortungsdaten, Informationen zur beruflichen Laufbahn sowie weitere Social-Media-Accounts samt Nutzerdaten offengelegt.
Es ist höchstwahrscheinlich, dass jetzt genau diese hochsensiblen Daten in die Hände von Kriminellen gelangen. Ein früherer Hackerangriff im April 2021 führte wenige Monate später dazu, dass die erbeuteten Daten von Millionen LinkedIn-Nutzern im Darknet zum Verkauf angeboten wurden. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen den Datenschutz dar.
Bislang scheint alles unverändert, doch die Folgen werden sich schon bald zeigen. Die Gefahr eines Datenlecks ist immer der Kontrollverlust über die eigenen Daten. Denn sind diese einmal weg, können Kriminelle sie jederzeit nutzen. Es droht konkret die Spam- und Phishing-Gefahr. Die Nutzer werden zahlreiche SMS, E-Mails oder Malware erhalten, wodurch es zu Betrusgversuchen kommt.
Hinzu kommt, dass aufgrund der in letzter Zeit häufiger vorkommenden Datenlecks bei Online-Unternehmen das Risiko der Verknüpfung weiterer personenbezogener Daten miteinander steigt. Im Endeffekt könnten Kriminelle so die Identität übernehmen und im Namen des Nutzers Geschäfte abschließen.
Als Nutzer haben Sie ein Recht zu erfahren, ob Sie vom Datenleck betroffen sind. Nach Artikel 12 und 15 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss LinkedIn Ihnen innerhalb eines Monats darüber Auskunft erteilen. Sie können sich auch an uns wenden: Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte prüft kostenfrei, ob auch Sie von einem Datenleck betroffen sind – Hier unverbindliche Anfrage stellen!
Zudem könnte ein Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld in Frage kommen. Verbrauchern könnte durch das Datenleck die Gefahr des Datenklaus und sogar des Identitätsdiebstahls entstanden sein. Hierfür wird der Artikel 82 DSGVO herangezogen.
Erste Gerichte haben etwa in erster Instanz Facebook bereits zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt, weil das Social-Media-Unternehmen die Daten seiner Kunden besser hätte schützen müssen. Die Schadensersatzsummen können dabei im vierstelligen Bereich ausfallen.
Unabhängig davon, ob Sie vom Datenleck betroffen sind, sollten Sie gut auf Ihre personenbezogenen Daten achten. Wie die Reihe an Hackangriffen auf verschiedenen Online-Unternehmen bereits zeigt, sind diese immer bedroht. Wir haben somit ein paar Tipps für Sie, wie Sie ihre Daten besser schützen können:
Wir prüfen kostenfrei, ob auch Sie von einem solchen Datenleck betroffen sind und welche Ansprüche Ihnen jetzt zustehen! Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unsere Experten. Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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