Privat-Krankenversicherte können nach einem neusten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unter bestimmten Umständen, Auskunft zu früheren Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung verlangen. Haben auch Sie Probleme mit Ihrer Krankenversicherung? Wir können helfen – hier unverbindliche Anfrage stellen!
Der BGH in Karlsruhe gab einem Mandanten Recht, der an der Wirksamkeit der Prämienerhöhungen zweifelte. Die höchsten deutschen Zivilrichter hoben ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hinsichtlich der Auskunftsklage des Mandanten auf und urteilten damit erneut zu Gunsten der ‚Verbraucher‘.
Der Mandant hatte von seiner Privat-Versicherung Auskunft über alle Beitragserhöhungen der Jahre 2013 bis 2016 verlangt. Das Gericht hat dem Kläger ein berechtigtes Interesse an der Auskunft zugesprochen, er benötige sie, um prüfen zu können, ob vergangene Beitragserhöhungen unwirksam waren und ihm in der Folge Rückzahlungsansprüche zustehen könnten.
Ein Auskunfts-Anspruch setzt voraus, dass dem Versicherten noch Ansprüche auf Rückzahlung, früherer Prämienerhöhungen – falls diese rechtswidrig gewesen sein sollten – zustehen könnten. Weiterhin ist erforderlich, dass der Versicherte sich die notwendigen Informationen nicht selbst verschaffen kann.
Wir können helfen! Kontaktieren Sie die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte – Wir prüfen kostenfrei, ob auch Ihnen Rückzahlungsansprüche gegen Ihre Krankenversicherung zustehen!
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