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17.12.2015
Arbeitsrecht: Fehlerhafte Betriebsratsanhörung- Kündigung unwirksam!
17.12.2015

Zivilrecht: Augen auf beim Autokauf – Mingers & Kreuzer erfolgreich bei Rückabwicklungsbegehren gegen Audi!

17.12.2015

Das Gericht hatte auf Antrag der Rechtsanwälte Mingers & Kreuzer über das Rückabwicklungsbegehren eines Mandanten zu entscheiden. Der Mandant hatte vor Ort bei einem großen Audi Händler in Tübingen ein Gebrauchtfahrzeug gekauft. Erst nach der Überführung des Fahrzeuges an den Niederrhein stellte sich heraus, dass die Lackierung des Fahrzeuges je nach Lichteinfall unterschiedliche Farbschattierungen aufwies.
Später wurde erkannt, dass auch diverse Front- und Heckteile des Fahrzeuges schlechte Spaltmaße aufwiesen.
Ein außergerichtliches Rückabwicklungsbegehren nach § 346 BGB wurde von dem Händler noch brüsk zurückgewiesen. Nach Einschaltung eines durch uns vermittelten Kfz-Sachverständigen stellte sich ein verschwiegener Front- und Heckschaden heraus, der nur dürftig repariert war.
 
Entscheidung vor dem LG Tübingen 
Vor Gericht musste der Händler dann hinnehmen, dass das Gericht ihm riet, die Rückabwicklung anzuerkennen. Da sich der Mandant zwischenzeitlich aber mit dem technischen Zustand des Audi zufrieden zeigte, konnte durch die Rechtsanwälte Mingers & Kreuzer auf eine interessengerechte Einigung hingewirkt werden.
Der Audi Händler bot eine Korrektur der Anbauteile und eine neue Komplettlackierung an. Unser Mandant erfreut sich jetzt an einem optisch makellosen Fahrzeug!
 
Ein nicht erfülltes Kaufverhältnis ist ein Ärgernis für den Verbraucher — haben Sie einen Vertrag geschlossen und nicht das bekommen, was Ihnen zu gesagt wurde? Bei Vertragsbruch oder Betrug wenden Sie sich mit den entsprechenden Unterlagen kostenfrei an uns. Telefonisch oder einfach über unser Kontaktformular erreichen Sie uns uns und vereinbaren einen Termin — wir beraten Sie gerne, zeitnah und kostenlos!

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