Über 25.000 Euro hatte ein Mandant bei Online-Glücksspielen verloren. Das zuständige Landgericht (LG) entschied in einem aktuellem Urteil, dass der Beklagte Betreiber des Online-Casinos den Verlust vollständig zurückerstatten muss, da dieser zum gegenständlichen Zeitpunkt nicht über die erforderliche Lizenz zum Online-Glücksspiel verfügte und daher keinen Anspruch auf das Geld hat. Haben auch Sie Geld beim Online-Glücksspiel verloren? Hier kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Rückforderungs-Anspruchs erhalten!
Die Klage am Landgericht hatte Erfolg! Das Gericht legte in der Urteilsbegründung dar, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet nach dem sogenannten Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland zum gegenständlichen Zeitpunkt verboten war.
Auch wenn Online-Glücksspiele seit Juli 2021 grundsätzlich möglich sind, ist die Voraussetzung für ein legales Glücksspiel, dass der Veranstalter über eine entsprechende Genehmigung verfügt. Eine solche Erlaubnis lag hier jedoch nicht vor, stellte das LG klar.
Der Beklagte hat somit gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen. Die abgeschlossenen Verträge mit dem Kläger sind in der Folge nichtig, so dass der Veranstalter keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld hatte und den Verlust daher vollständig erstatten muss, so die Richter.
Auch wenn das Verbot von Online-Glücksspielen zum Juli 2021 geringfügig gelockert wurde, gilt dies nicht rückwirkend für den Zeitraum vor Juli 2021! Zulässig sind Glücksspiele im Internet nur dann, wenn der Veranstalter bereits zum Zeitpunkt der Verluste, über eine in Deutschland zulässige Lizenz verfügte. Dies ist auch heute oftmals nicht der Fall.
Spieler haben daher sehr gute Chancen, Ihre Verluste zurückzuholen!
Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Rückzahlungs-Chancen und kämpfen an Ihrer Seite!
Jetzt hier unverbindliche Anfrage stellen!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.