Es ist bekanntlich erwiesen, dass Pausen zu einer effektiveren Arbeitsweise führen. Allerdings müssen diese ebenfalls von der Arbeitszeit erfasst werden. Dabei spielt die Dokumentation der Pausen eine große Rolle. Was gibt es hierbei zu beachten? Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Raucherpausen? Und wann droht eine Abmahnung?
Nach § 4 Arbeitszeitgesetz gibt es klare Angaben, wie lang eine Pause mindestens sein muss.
Zum Schutz der Arbeitnehmer gibt es eine Ruhepause von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss eine Pause von 45 Minuten genommen werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Länge einer Ruhepause ist somit grundsätzlich von der Dauer der Arbeitszeit abhängig. Doch Vorsicht: Die Pausen dürfen vom Arbeitnehmer nicht beliebig eingeteilt werden. Es ist allerdings erlaubt, die Zeitabschnitte in jeweils mindestens 15 Minuten aufzuteilen.
Bei einer gegebenenfalls entsprechenden tarifvertraglichen Regelung können auch abweichende Bestimmungen von der gesetzlichen Pausenregelung getroffen werden. Zwar kann es im stressigen Arbeitsalltag auch passieren, dass man keine Zeit für eine Pause findet.
Viele Arbeitnehmer überlegen sich dann stattdessen, einfach früher in den Feierabend zu gehen. Dies ist allerdings nicht erlaubt. Ruhepausen sind gesetzlich vorgeschrieben und können nicht durch dessen Verzicht dazu genutzt werden, früher nach Hause zu gehen.
Angestellte können weder darüber entscheiden, wie lang ihre Ruhepause sein darf, noch in der Regel wann sie diese nehmen dürfen. Der Arbeitgeber hat im Rahmen seines Direktionsrechts auch das Recht, die zeitliche Lage der Pausen seiner Mitarbeiter anzuordnen. Diese sind oft ebenfalls im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt.
Dasselbe gilt für Raucherpausen: Wie der Angestellte seine Pausenzeit nutzen möchte – ob zum Essen, Rauchen oder einfach Ruhen – ist natürlich ihm überlassen. Er hat jedoch keinen Anspruch auf zusätzliche Raucherpausen.
Wer die gegen die oben genannten Bestimmungen verstößt, dem drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Es kann zur Abmahnung kommen – sogar eine Kündigung ist nicht ausgeschlossen. Doch dafür muss der Mitarbeiter bereits mehrfach abgemahnt worden sein.
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