Nach den neusten Urteilen des Bundesgerichtshof (BGH) ist klar: Hersteller von Pkw und Reisemobilen, die sog. unzulässige Abschalteinrichtungen einbauen, müssen dem Käufer deswegen einen pauschalierten Schadensersatzanspruchs in Höhe von bis zu 15 % des Kaufpreises zahlen!
Der große Vorteil für den Käufer eines Reisemobils besteht darin, dass dieser einen (oftmals sehr hohen) reinen Geldbetrag als Schadenersatz erhält aber dabei das betroffene Reisemobil nicht abgeben muss. Er kann also sein Reisemobil behalten und bekommt dennoch einen Geldbetrag als Entschädigung. Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen! Jetzt hier kostenfreie Ersteinschätzung erhalten.
Dieselkunden, in deren Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde, steht nach neuster Rechtsprechung auch bei „nur“ fahrlässigem Rechtsverstoß des Herstellers ein Schadensersatzanspruch (in Höhe von rund 15 Prozent des Kaufpreises) zu, wobei selten Nutzungen angerechnet werden müssen.
Dies hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in 3 Entscheidungen im Juni dieses Jahres entschieden.
Der BGH vereinfacht damit den Weg zum Schadensersatz deutlich. Besitzer betroffener Reisemobile, z.B. eines Fiat Ducato Wohnmobils, haben Anspruch auf Schadensersatz nicht nur bei Vorsatz, sondern auch wenn fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Dringend sollten jedoch die jeweiligen Verjährungsfristen beachtet werden!
Möglichst sollten Sie noch dieses Jahr ein spezialisierter Anwalt beauftragen, da möglicherweise Ansprüche schon zum Jahresende 2023 verjähren könnten.
Wir können helfen! Kontaktieren Sie hier die Verbraucherrechtskanzlei Mingers. Rechtsanwälte und erhalten sie eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche – Wir kämpfen an Ihrer Seite!
Insbesondere Fiat (FCA Italy) wurde bundesweit bereits mehrfach verurteilt: Landgerichte sprechen Wohnmobil-Besitzern zum Teil mehr als 100.000 Euro Schadensersatz zu!
So hat das Landgericht Berlin kürzlich einem Mandanten einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 55.490,- EUR abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zugesprochen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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