Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen Urteilen aus September 2021 bestätigt: Es ist möglich, Autokredite auch lange Zeit nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Dies ist dann der Fall, wenn die Autokredit-Bank mangelhafte Angaben im Vertrag verankert hat, welche eigentlich verpflichtend gewesen wären! Dies führt dazu, dass viele Kreditverträge zur Fahrzeug-Finanzierung noch lange nach dem Ablauf der gesetzlichen Frist widerrufbar sind. Oftmals haben Sie damit noch Jahre später das Recht, Ihren Vertrag zu widerrufen. Jetzt kostenfreie und unverbindliche Anfrage stellen und überprüfen lassen, ob auch Ihr Vertrag widerrufbar ist.
Mit diesen bahnbrechenden Urteilen stärkte der EuGH die Verbraucherrechte in Sachen Autokrediten enorm. Zuletzt folgte auch das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein in zwei ähnlichen Fällen, der Rechtsauffassung des EuGH.
Der EuGH stellte fest: Allgemeine Angaben in Bezug auf den Verzugszins reichen nicht aus. Vielmehr ist es erforderlich, einen konkreten Zinssatz anzugeben. Ebenso sei es für Verbraucher enorm wichtig, dass die Bank die Berechnungsgrundlage der sogenannten Vorfälligkeits-Entschädigung im Falle einer vorzeitigen Kreditrückzahlung verständlich darlegt.
Sind diese Angaben nicht oder nur unzureichend gegeben, kann auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden!
Neben dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (OLG) folgen auch andere Gerichte dem EuGH und fällen zum Widerruf von Autokrediten Urteile zugunsten der Verbraucher. So entschied das OLG Schleswig in zwei ähnlich gelagerte Fälle zu Krediten der Mercedes Bank und der VW Bank absolut verbraucherfreundlich. Noch Jahre nach Abschluss der Verträge konnten die Verbraucher ihre Autokredite hier widerrufen. Die Chancen auf Widerruf auch Ihres Autokredits stehen damit so gut wie nie zuvor!
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War der Autokredit unmittelbar mit Ihrem Fahrzeugkauf verbunden? Dann bedeutet der erfolgreiche Widerruf des Autokredits auch eine mögliche Rückabwicklung des Kaufvertrags! Das bedeutet: Der Verbraucher gibt das Fahrzeug an die Bank zurück. Im Gegenzug erhält er seine bereits gezahlten Kreditraten wieder – Er wird so gestellt, als hätte es den Vertrag nie gegeben!
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Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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