Die Einführung des verpflichtenden Kündigungsbuttons erleichtert Verbrauchern die Lösung von Vertragsverhältnissen. Fehlt dieser, kommt es ihnen zugute. Von welchem Recht können Verbraucher dann hier Gebrauch machen?
Seit über einem Jahr sind Unternehmen dazu verpflichtet, auf ihren Websites einen Kündigungsbutton einzurichten. Kunden soll so die Beendigung von Abos mit Anbietern von Zeitungsabonnements, Streamingdiensten, Mobilfunkverträgen und Ähnlichem einfacher gemacht werden.
Ein Kündigungsbutton muss dann installiert werden, wenn es sich um Verträge mit längerer Laufzeit handelt, die online geschlossen wurden oder zumindest auch online hätten geschlossen werden können. Davon ausgeschlossen sind Verträge im Finanz- oder Versicherungsbereich.
Allerdings hat eine Prüfung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband ergeben, dass viele der Unternehmen ihrer Pflicht nicht nachkommen und die Vorgaben nicht oder jedenfalls nicht hinreichend umsetzen. Dabei handelt es sich allerdings um ein Eigentor.
Kann nämlich nachgewiesen werden, dass der Kündigungsbutton fehlt oder fehlerhaft umgesetzt wurde, haben Kunden das Recht, ihren Vertrag fristlos zu kündigen. Wer dies tun will, sollte in der Kündigung auf diesen Umstand ausdrücklich hinweisen. Hier kann es hilfreich sein, als Nachweis einen entsprechenden Screenshot oder Foto beizufügen.
Auch Sie können keinen Kündigungsbutton auf der Website finden? Wenn Sie einer „Abo-Falle“ zum Opfer gefallen sind oder sich auch aus einem anderen Grund vom Vertrag lösen wollen, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte! Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Seite – stellen Sie uns hier gerne eine kostenfreie und unverbindliche Anfrage!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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