Die DUH klagt vor dem BGH gegen Mercedes und BMW: Ziel ist, den Verkauf von Neuwagen mit Diesel- und Benzinmotoren ab 2030 zu verbieten. Doch wie stehen hier die Chancen auf Erfolg?
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennermotoren schnellstmöglich stoppen. Der Verein hofft nun mit juristischen Mitteln ein Verkaufsverbot ab 2030 durchsetzen zu können. Die Klage der DUH in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gegen Mercedes und BMW blieb jedoch ohne Erfolg. Sie wurde als unbegründet abgewiesen.
Nun startet sie einen neuen Versuch vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die DUH will durch ihre Klage erreichen, dass die Autoindustrie die Klimakrise nicht mehr ignoriert und stattdessen mehr Verantwortung übernimmt. Notfalls sollen klimaschützende Maßnahmen durch ein Urteil des BGH erzwungen werden.
Ob die DUH mit ihrer Klage Erfolg haben wird, ist schwer einzuschätzen. Die EU hat bereits ein Verkaufsverbot von Neuwagen mit Verbrennungsmotoren nach 2034 auf den Weg gebracht. Die DUH verlangt jedoch eine vorzeitige Umsetzung schon ab 2030. Zum jetzigen Zeitpunkt drohe laut den Richtern noch keine rechtswidrige Verletzung.
Dennoch ist ein entsprechendes Verbot nicht ausgeschlossen – möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt. Die DUH ist jedenfalls von einem erfolgreichen Ausgang der Klage überzeugt. Wie der BGH nun in der Sache entscheiden wird, bleibt abzuwarten.
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