Höherer Mindestlohn, mehr Geld für Pflegekräfte und Legalisierung von Cannabis – das neue Jahr bringt einige Gesetzesänderungen mit sich. Die Wichtigsten haben wir für Sie im Folgenden aufgelistet!
Ab dem 1. Januar gilt ein höherer Mindestlohn: Er steigt von 12 € auf 12,41 €. In Bezug darauf wird auch die Obergrenze für Minijobs angehoben, undzwar von 520 € auf 538 €.
Auch Bürgergeld-Empfänger dürfen sich freuen. Zum 1. Januar sollen sie etwa 12 % mehr Bürgergeld bekommen. Alleinstehende erhalten 61 € mehr im Monat, somit 563 €. Erwachsene, die mit ihrem Partner zusammenleben, bekommen 506 €. Der Satz für Kinder liegt je nach Alter zwischen 357 € und 471 €.
Das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, der sogenannte steuerliche Grundfreibetrag, soll steigen. Die Grenze lag bislang bei 11.604 €. Nun soll er laut Finanzminister Christian Lindner ab 2024 bei 11.784 € liegen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6.612 € erhöht werden. Doch aufgrund der Haushaltskrise könnten diesbezüglich noch abweichende Änderungen vorgenommen werden.
Weniger gute Nachrichten hingegen für Eltern: Das Elterngeld, das Mütter und Väter erhalten, die nach der Geburt eines Kindes zuhause bleiben, soll ab April 2024 weniger werden. Es soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 200.000 € haben. Für alleinerziehende Elternteile soll die Grenze ab April bei 150.000 € liegen.
Ab dem 1. Mai 2024 sollen Pflegekräfte mehr Geld bekommen. Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege soll auf 19,50 € pro Stunde steigen. Für Pflegehilfskräfte soll dieser auf 15,50 € angehoben werden und für qualifizierte Pflegehilfskräfte sogar auf 16,50 €.
Darüber hinaus soll die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr um 4,7 % auf insgesamt 649 € monatlich steigen. Das betrifft Azubis, die ab dem 1. Januar 2024 anfangen.
Zudem wird das Pflegegeld in der häuslichen Pflege um 5 % erhöht. Dies kann je nach Pflegestufe von 16 € bis zu 45 € aufwärts monatlich ausfallen. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um 5 % angehoben. Das bedeutet, dass Angehörige eines Pflegefalles ab 2024 einen jährlichen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je nach pflegebedürftiger Person haben.
Zum 1. April 2024 wird für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt. Im privaten Raum sollen sogar bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau, der bis zu drei Pflanzen umfasst, erlaubt sein.
Zum 1. Juli sollen darüber hinaus Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Bislang steht allerdings noch der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel-Koalition aus.
Und zu guter Letzt noch ein Wort zum Deutschlandticket: Wie sich der Preis im Jahr 2024 entwickeln wird, ist noch unklar. Der Preis in Höhe von 49 € war zur Einführung gedacht, dieser könnte im Laufe des nächsten Jahres steigen.
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