Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zuletzt in zwei wegweisenden Urteilen dem sogenannte „Scoring-System“ der SCHUFA und der damit verbundene Datenspeicherungspraxis, weitestgehend den Riegel vorgeschoben. Worum es in den Urteilen konkret ging und welche Folgen dies für Betroffene hat, erfahren Sie im Folgenden!
Im ersten der beiden gegenständlichen Urteile hat der EuGH entschieden, dass das Scoring-Sytem der SCHUFA gegen die sogenannte Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt, wenn die SCHUFA-Kunden – wie etwa Banken oder Energieversorger – diesem eine maßgebliche Rolle beimessen und allein auf der Grundlage von automatisiert verarbeiteten Daten und ohne jegliches menschliches Zutun beispielsweise über die Kreditvergabe an Verbraucher entscheiden.
Im zweiten Verfahren entschied das Gericht, dass die lange Zeit gängige Praxis der SCHUFA, Informationen zu sog. Restschuldbefreiungen von Privatpersonen drei Jahre lang zu speichern, unzulässig sei. Die Entscheidung über die grundsätzliche Zulässigkeit der Speicherung dieser Daten durch eine kommerzielle Auskunftei wie die SCHUFA verwies der EuGH zur Entscheidung an das Verwaltungsgericht Wiesbaden zurück, wo zunächst die Klage eingereicht worden war.
Die Schonfrist für die Schufa ist jetzt vorbei! So starten beispielsweise die EuGD (Europäische Gesellschaft für Datenschutz) bereits eine Klagewelle gegen die SCHUFA.
Auch die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte unterstützt bei der Geltendmachung von Schadenersatz im Falle von Datenschutzverstößen und hat bereits eine erste Klagen gegen die SCHUFA vorbereitet.
Die Klagen zielen auf die Unterlassung des rechtswidrigen Scorings und der rechtswidriger Datenverarbeitung, die vollständige Auskunft über die gespeicherten Daten, die Information aller Vertragspartner der SCHUFA über mangelnde Verkehrsfähigkeit der Scores und auf Schadenersatz wegen etwaigen Datenschutzverstößen ab.
„Die SCHUFA steht darüber heinaus vor der anspruchsvollen Aufgabe, ihre Datenbanken gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bereinigen. Hinzu kommt, dass sie die bislang fehlende Erklärungen zur Logik des SCHUFA-Scores nachliefern muss.
Gleichzeitig muss sie sich gegen die Vorwürfe verteidigen, die zum Gegenstand haben, dass ihre rechtswidrigen Scores über Jahre wirtschaftliche Fehlentscheidungen verursacht haben. Diese umfassen unter anderem die unberechtigte Verweigerung von Vertragsabschlüssen und die Festsetzung willkürlich höherer Zinssätze für Kredite“, geben Datenschutzexperten an.
Wir prüfen kostenfrei, ob auch Sie von einem Datenleck oder einer sonstigen Datenschutz-Verletzung betroffen sind und welche Ansprüche Ihnen jetzt zustehen! Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unsere Experten. Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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