Neuigkeiten im Diesel-Abgasskandal: Was das KBA durch weitere Untersuchungen bei Mercedes herausgefunden hat und was das für den Autobauern und Fahrzeugbesitzer bedeutet, das erfahren Sie im Folgenden!
Das Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) hat Abgasmanipulationen bei Diesel-PKW von Mercedes festgestellt. Motoren der Reihe OM 642 mussten bereits vor einiger Zeit auf Anordnung des KBA von Mercedes nachgebessert werden. Die Behörde hatte laut eigenen Angaben diese anschließend geprüft und auch genehmigt.
Doch weitere Untersuchungen haben nun ergeben, dass mehrere Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen aufweisen. Es seien weitere Softwarestrategien als kritische und unzulässige Abschalteinrichtungen bewertet worden. Davon seien tausende Diesel-PKW betroffen.
Das KBA hat Mercedes jetzt eine Frist bis Ende Juli gesetzt, um mitzuteilen, wie die Problematik gelöst wird. Andernfalls drohe eine sogenannte Betriebsuntersagung, auch bekannt als Stilllegung. Der Autobauer hat bereits um eine Fristverlängerung gebeten.
Ende September soll ein Treffen zwischen Vertretern des KBA und des Herstellers stattfinden. Es wird erwartet, dass Mercedes Software-Updates vorschlägt, womit die betroffenen Fahrzeuge in der Werkstatt überarbeitet werden müssten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Rahmen des Diesel-Abgasskandals bereits mehrere Motorfunktionen für unzulässig erklärt. Es lägen Abschalteinrichtungen vor, durch die die Abgasreinigung des Motors ausgeschaltet wird. Solche Einrichtungen seien nur erlaubt, wenn nachgewiesen werden kann, dass andernfalls der Motor geschädigt werden könnte. Dies sei hier allerdings nicht gegeben.
Im Juni hatte der EuGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Fahrzeugbesitzern von abgasmanipulierten Diesel-Autos entschädigt werden müssen. Bislang sind noch knapp zehn Millionen betroffener Autos auf Deutschlands Straßen unterwegs.
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