Angesichts der aktuellen Energiekrise könnten Vermieter die Heiztemperatur drosseln. Doch ist das erlaubt? Wie sollten Mieter in einem solchen Fall reagieren? Die Antworten finden Sie hier!
Besteht ein Mangel an der Mietwohnung, kann die Miete umgehend gemindert werden – undzwar so lange, wie der Mangel besteht. Laut der Vorsitzenden des Hausbesitzerverbandes Haus und Grund Bayern, Ulrike Kirchhoff, stehe der Vermieter in der Pflicht, sowohl die regelmäßige Versorgung von Wärme als auch Warmwasser sicherzustellen. Dies müsse innerhalb der vom Gesetzgeber beziehungsweise den Gerichten gesetzten Grenzen geschehen.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds können Mieter, etwa bei einer nachts nicht funktionierenden Wasserversorgung, die Miete um rund 8 % kürzen. Eine Fristsetzung oder Ankündigung zur Mangelbehebung bedarf es dabei nicht. Sollte der Vermieter nicht reagieren, gibt es nur die Möglichkeit, ihn gerichtlich zum Aufdrehen der Heizung zu zwingen.
Laut des Verbands bayerischer Wohnungsunternehmen sind Gebäude möglichst dicht an der gesetzlich geschuldeten Mindesttemperatur auszurichten. Zwischen 6 und 23 Uhr liege diese in Wohnräumen und Bädern bei mindestens 20 Grad Celsius. Ein stärkeres Aufheizen sei möglichst zu vermeiden.
Grundsätzlich sind Nachtabsenkungen erlaubt. Die Meinungen gehen allerdings auseinander, wie weit die Heizung heruntergedreht werden darf. Manche gehen von 18 Grad, andere von 17 oder sogar 16 Grad aus.
Es gibt die Möglichkeit, dass sich Vermieter und Mieter einigen und gemeinsam über Energieeinsparungen entschieden. In dem Fall darf die Wasser- und Wärmeversorgung begrenzt werden. Wichtig ist dabei, dass alle Mieter ausdrücklich ihre Zustimmung geben und niemand überstimmt wird. Solche Vereinbarungen sind insbesondere bei mehreren Mietparteien nicht so leicht.
Sollte der Vermieter aber im Alleingang nachts die Heizung herunterdrehen, muss er mit Mietminderungen rechnen oder sich sogar vor Gericht verantworten.
Falls der Gesetzgeber aufgrund der aktuellen Energiekrise tatsächlich Vorgaben für den Verbrauch von Wärme oder Warmwasser schafft, müssten Vermieter laut Kirchhoff diese natürlich umsetzen. Bis dahin jedoch seien die aktuellen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
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