Bild: Galina_Lya/ shutterstock.com
Koffer in’s Auto packen, Skier rein, Après-Ski-Playlist an – und los geht’s in den Skiurlaub! Wer durch die Alpen fährt, muss allerdings die Regeln des Auslands beachten. In welchen Gebieten die Winterreifenpflicht gilt, erfahren Sie hier!
Österreich sieht für die Winterreifenpflicht einen festen Zeitraum vor. Im Zeitraum vom 1. November bis zum 1. April dürfen Sie bei winterlichen Verhältnissen, also bei Schnee, Schneematsch oder Eis, nur mit Winterreifen unterwegs sein. Fahrzeuge, die mehr als 3,5 Tonnen schwer sind, sind dazu verpflichtet, müssen in diesem Zeitraum auch ohne winterliche Verhältnisse auf mindestens einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgestattet sein.
In Österreich gilt als Vorgabe für das Mindestprofil mindestens 4 Millimeter. Bei Diagonalreifen sogar 5 Millimeter. Experten raten zudem eine Profiltiefe von zumindest 4 Millimeter.
Sofern die Fahrbahn mit einer durchgehenden Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern zudem Schneeketten angebracht sein. Wer der gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Polizei das Weiterfahren verbietet. Außerdem kann ein Bußgeld von 35 € bis zu 5.000 € verhängt werden.
Die Winterreifenpflicht wird in Slowenien ebenfalls an einen festen Zeitraum gekoppelt. Allerdings hier vom 15. November bis 15. März. Wenn auch nicht empfehlenswert, wird als Alternative Sommerreifen mit Schneeketten zugelassen. Im Fall andauernder winterlicher Verhältnisse gilt die Winterreifenpflicht auch außerhalb des genannten Zeitraums.
Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt in Slowenien 3 Millimeter. Der Verstoß wird mit einem Bußgeld von 120 € geahndet. Bei Verstoß gegen die Vorschrift, auch am Tag mit Licht zu fahren, drohen mindestens 40 € Strafe.
Wider Erwarten gibt es in der Schweiz keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Jedoch muss jeder dafür sorgen, dass er niemanden behindert. Im Falle eines Unfalls aufgrund ungenügender Bereifung drohen Schadenshaftung und Geldstrafe. Deswegen raten wir Ihnen dennoch mit Winterreifen zu fahren.
Halten Sie auch immer Schneeketten bereit. Diese sind sofort anzubringen, sofern sie in der jeweiligen Region durch entsprechende Verkehrszeichen vorgeschrieben sind. Die Reifen müssen mindestens 1,6 Millimeter Profil aufweisen, andernfalls zahlen Sie ein Bußgeld von 100 Franken.
Beliebte Strecke nach Italien über die Alpen ist die Brennerautobahn A 22. Unabhängig von den Wetterverhältnissen gilt ab der österreichisch-italienischen Grenze bis Affi und in der Stadtgemeinde Bozen im Zeitraum vom 15. November bis 15. April Winterreifenpflicht. Auch Schneeketten sind mitzuführen – alternativ dürfen diese auf Sommerreifen aufgezogen werden.
In der „Autonomen Provinz Bozen – Südtirol“ ist darüber hinaus auf Staats- und Landstraßen bei winterlichen Verhältnissen und Beschilderung die Winterreifen- bzw. Schneekettenpflicht zu beachten.
In der Stadt Bozen sind Motorräder und Mopeds nicht zugelassen. Die Bußgelder reichen von 80 € bis 315 €. Die übrigen Provinzen in Italien können die Winterreifenpflicht örtlich regeln.
In Frankreich gilt auch keine flächendeckende Winterreifenpflicht. Sie richtet sich örtlich nach der jeweiligen Beschilderung. Achten Sie hierbei auf ein rundes blaues Schild mit einem weißen, mit Schneeketten ausgestatteten Rad darauf. Das Schild steht für Schneekettenpflicht auf mindestens einer Antriebsachse.
Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 135 €. Das Ende der Winterreifenpflicht zeigt dasselbe Schild mit einem roten Querstrich an.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers die Frage nach der Winterreifenpflicht in Deutschland.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.