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Der alljährliche Blitzer-Marathon: Am 3. April 2019 war die Polizei in einer Großaktion auf der Suche nach Temposündern. Und das in vielen Bundesländern! Wenn Sie erwischt wurden, heißt das nicht gleich, dass Sie einen Anstieg im Punktekonto hinnehmen müssen. Lesen Sie im Folgenden, wie Sie eine Strafe eventuell abwenden können.
Mit dem deutschlandweiten Blitzer-Marathon soll auf die Gefahr, die von rasenden Autofahrern ausgeht, aufmerksam gemacht werden. Die Polizei stellt dabei an vielen Messstellen Blitzer auf – das Ganze rund um die Uhr!
Wurden Sie erwischt? Dann haben wir für Sie auch eine gute Nachricht: Gegen eine Geschwindigkeitsstrafe können Sie vorgehen! Hierbei benötigen Sie jedoch anwaltliche Hilfe. Denn nur Anwälten ist die Ermittlungsakte zugänglich, wodurch sie diese auf Fehler überprüfen können. Doch das sei Ihnen bewusst: Fahren Sie nachgewiesen zu schnell und werden erwischt, so müssen Sie mit Konsequenzen rechnen.
Wurde ein Raser geblitzt, so muss die Bußgeldstelle erst den Fahrer ermitteln. Dann kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Die Bußgeldstelle sendet Ihnen einen Anhörungsbogen zu, auf welchem Sie etwas zu den Vorwürfen entgegnen können.
„Man sollte keine Angaben zur Sache machen. Wenn man sich wehren will, sollte man alle Details und das weitere Vorgehen mit einem Anwalt besprechen“, empfiehlt Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Es gibt verschiedene Möglichkeiten, gegen Bußgeld und Punkte vorzugehen.
Die sogenannte Verjährungsfrist spielt eine ganz wichtige Rolle im Bußgeldverfahren. Diese Frist liegt bei drei Monaten von dem Tag an, an dem Sie geblitzt wurden. In diesen drei Monaten müssen die Behörden den Fahrer ermittelt und einen Bußgeldbescheid versandt haben.
Wird die Verjährungsfrist durch eine Anhörung eingestellt, so beträgt sie von diesem Zeitpunkt an erneut drei Monate. Wichtig: Solch eine Unterbrechung darf nur einmal vorkommen. Sogar eine Anhörung durch die Polizei stellt eine Unterbrechung dar. Bedeutet im Klartext: Wenn Sie unmittelbar nach Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten werden, dann kann dies ein entscheidender Vorteil für Sie sein!
„Häufig prüfen die Bußgeldbehörden nicht, ob die Polizei den Autofahrer schon angehört hat“, erklärt Verkehrsrechtsexpertin Mielchen. „Die Behörde geht dann fälschlicher Weise davon aus, dass mit der Zusendung des Anhörungsbogens die Frist erneut läuft und lässt sich zu viel Zeit.“ Dementsprechend läuft die Verjährungsfrist ab, bevor die Behörde mit ihren Ermittlungen fertig ist. Ihr Problem erledigt sich dann von selbst.
Zur eindeutigen Identifizierung des Rasers ist das Blitzerfoto von besonderem Wert. Um den Fahrer auf dem Foto zu identifizieren, ist es den Ermittlungsbehörden gestattet, Profilbilder in sozialen Netzwerken zu prüfen. Sie dürfen dem vermeintlichen Fahrer auch zu Hause einen Besuch abstatten! Jedoch stellt sich eine eindeutige Identifizierung, die vor Gericht Bestand hat, als nicht sehr einfach heraus.
„Es gibt Fälle, in denen ein Gutachten vor Gericht die Identität der Person auf dem Foto in Frage stellt, obwohl jeder normale Mensch sagen würde: Das ist er“, erklärt uns Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen. Um eine Person anhand eines Fotos zu identifizieren, müsse eine Vielzahl von biometrischen Merkmalen auf dem Bild deutlich erkennbar sein.
„Die Qualität der Fotos erfüllt aber oft nicht die Erfordernisse, die vor Gericht an ein beweiskräftiges Foto gestellt werden“, sagt Mielchen. Wenn das Gesicht des Fahrers zum Beispiel durch dessen Hand oder die Sonnenblende teilweise verdeckt ist, dann kann man den Temposünder nicht identifizieren! Demzufolge können Bußgeld und Punkte nicht eingefordert werden.
Was geschieht, wenn der Raser nicht eindeutig zu identifizieren ist? Dann greift die Verwaltungsbehörde zu einer anderen Methode, um wenigstens für die Zukunft Unklarheiten zu umgehen! Der vermeintliche Raser muss ein Fahrtenbuch führen.
Eine Fahrtenbuchauflage wird nicht als Strafe verstanden. Sie dient einer präventiven Maßnahme, um damit zukünftige Verstöße effektiv zu ahnden.
Die Dauer der Fahrtenbuchführung kann je nach Schweregrad variieren, liegt jedoch meistens bei höchstens einem Jahr. Weil die Rechtslage im Moment noch unübersichtlich ist, lohnt es sich unter Umständen, die Anordnung durch einen Verkehrsrechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Wenn das Blitzerfoto die Identität des Fahrers eindeutig zu erkennen gibt, kann man sich die Technik genauer unter die Lupe nehmen. „Viele Blitzvorgänge weisen Messfehler auf und ihre Ergebnisse sind damit angreifbar“, erläutert die Verkehrsrechtlerin Dr. Mielchen.
Der Vorteil: Viele Hersteller moderner Blitzanlagen rücken den technischen Sachverständigen keine genaueren Angaben heraus, da sie ihr Geschäftsgeheimnis wahren wollen. Deshalb sind Gerichtsurteile, die eine Verwertbarkeit solcher Messergebnisse für fragwürdig halten, keine Seltenheit.
Darüber hinaus existieren für eine gültige Messung aber noch weitere Kriterien: So darf die Messanlage zum Beispiel nur von speziell geschulten Beamten bedient werden und muss geeicht sein! Wenn solche Nachweise in den zu überprüfenden Unterlagen fehlen, kann das Messerergebnis und damit auch der Tempoverstoß angezweifelt werden.
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bußgeldkatalog geht immer von einer fahrlässigen Begehung und gewöhnlichen Tatumständen aus.
Jedoch gibt es auch Fälle, die den Fahrer entschuldigen können. Zum Beispiel, wenn man auf der Autobahn einem plötzlich ausscherenden Fahrzeug ausweichen muss und deshalb eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersieht. „Besondere Umstände können vor Gericht durchaus dazu führen, dass man an den Punkten in Flensburg vorbeikommt“, erklärt uns Dr. Daniela Mielchen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Weitere interessante und aktuelle News finden Sie täglich auf unserem Blog.
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