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Der Sommer steht vor der Tür: Doch wo ist das Grillen erlaubt?

06.04.2019

Bild: Pasko Maksim / shutterstock.com
 
Am Wochenende sollen die Temperaturen auf bis zu 20 Grad steigen. Dies weckt selbstverständlich die Lust auf ein leckeres Bier mit Würstchen. Doch wo ist das Grillen überhaupt erlaubt? Wir klären auf!
 
 

Ist das Grillen im Hof oder auf dem Balkon erlaubt?

 
Grundsätzlich gibt es hier keine Einwände. Solange der Qualm nicht direkt in die Wohnungen der Nachbarn zieht, sollte niemand etwas dagegen haben. Andernfalls könnte dies als übermäßige Belästigung gewertet werden, worauf eine Geldbuße steht.
 
Die Rahmenbedingungen sind hier von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Oftmals gibt es eine Begrenzung bezüglich der Häufigkeit. So dürfen Berliner beispielsweise maximal zweimal im Monat den Grill anwerfen, Stuttgarter sogar nur dreimal im Jahr. Zudem könnte es sein, dass Sie Ihre Nachbarn zwei Tage vorher informieren müssten. Auch diese Regelung unterscheidet sich zwischen den Gemeinden und Städten.
 
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie allerdings einen Blick in den Mietvertrag werfen, da das Missachten eines festgeschriebenen Verbotes eine Abmahnung bzw. Kündigung nach sich ziehen kann.
 
 

Ein offenes Feuer im Garten benötigt eine Genehmigung

 
Gegen das herkömmliche Grillen im Garten spricht selbstverständlich nichts, auch Feuerschalen oder Feuerkörbe sind zulässig. Lediglich bei einem offenen Feuer muss bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung eine Genehmigung eingeholt werden.
 
 

Was spricht gegen ein Feuer in der Natur?

 
Grundsätzlich gilt, dass auf öffentlichen Plätzen, Nationalparks, landwirtschaftlich genutzten Flächen und Naturschutzgebieten offene Feuer verboten sind. Ein Grill oder eine Feuerschale könnte allerdings im Bereich des Möglichen sein. Doch auch dies regelt jede Stadt bzw. Gemeinde individuell.
 
Übrigens: Im Wald sind offene Feuer gänzlich verboten und zwar das ganze Jahr lang. Zwar gibt es oftmals Grillplätze in Wäldern, allerdings sind hierfür in der Regel Genehmigungen erforderlich.
 
 
Mehr zu diesem Thema: 

 
Bei weiteren Fragen zum Thema “Grillen”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
 

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