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Egal ob Sie nur als Zuschauer, als Zeuge oder sogar als beteiligte Partei zu Gericht müssen – eine Gerichtsverhandlung ist ein wichtiger Termin. Wenn Sie noch nicht bei einer Gerichtsverhandlung dabei gewesen sind, kommen nun ein paar grundlegende Dinge:
„Grundsätzlich ist es erlaubt, Kinder mit in die Verhandlung zu bringen“, so unsere Experten.
Sobald der Prozess öffentlich stattfindet, kann jeder teilnehmen, der möchte, auch Ihre Kinder. Die Richter haben aber in manchen Fällen, wenn es um schwere Gewaltverbrechen geht, die Möglichkeit Kinder von der Verhandlung als Zuschauer auszuschließen. Gleiches gilt auch für Kinder, die den Gerichtstermin stören.
In manchen Gerichtsgebäuden gibt es außerdem eine Kinderbetreuung. Bei anderen Prozessen ist es z.B aber auch dringend erforderlich, dass Kinder der Gerichtsverhandlung beiwohnen etwa beim Familiengericht. Eine grundsätzliche Regel gibt es nicht. Der Richter entscheidet immer nach gegebener Situation.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwar kein Gesetz, dass die Mitnahme von Hunden zu Gerichtsverhandlungen verbietet, allerdings untersagt es meist die Hausordnung des Gerichts.
Sollte dies nicht der Fall sein, darf man sie mitbringen. Allerdings obliegt die Einzelfallprüfung wieder beim Richter, der z.B Kampfhunde, da sie Zeugen einschüchtern könnten, ausschließen kann.
Pflicht ist, dass man sich dem Gericht entsprechend kleidet. Allein schon aus Respekt vor der Hoheit der Richter und des Prozesses. T-Shirts oder Pullover mit vermeintlich lustigen Sprüchen müssen gewechselt oder auf links gedreht werden, um eine Verhöhnung des Gerichts zu vermeiden. Mützen, Kappen oder ähnliches sollten unbedingt aus Respekt auch nicht getragen werden.
Wenn Frauen einen Schleier, Haube oder Niqab tragen, unterscheidet man in zwei Fällen: Ist die Frau als Zeugin geladen, möchte der Richter ihr Gesicht sehen und sie muss ihr Gesicht frei machen. Ist die Frau als Zuhörerin im Gericht gibt es keine festen Regeln.
Es ist vollkommen ausreichend, wenn man pünktlich ist. Dennoch ist es empfehlenswert, wenn man 15 Minuten früher da ist. Wenn man als Zeuge geladen ist und man nicht pünktlich ist, wird meist die Verhandlung für 15 Minuten unterbrochen oder ein anderer Zeuge wird vorgezogen. Sollte man nach 15 Minuten immer noch nicht erschienen sein, hat der Richter auch die Möglichkeit die Polizei zu informieren, die einen dann abholen könnte.
Sollte man sich verspäten, ist es sinnvoll im Gericht anzurufen und sich zu melden.
Generell können Ladungen sehr kurzfristig ins Haus kommen. Manche Verhandlungen können so kurzfristig angesetzt werden, dass die normale Post nicht mehr mitkommt. In diesem Fall kommt dann abends die Polizei vorbei und informiert Sie.
Absagen darf man allerdings nur in Ausnahmefällen, egal ob eine Ladung früh oder spät ins Haus kommt.
Übrigens: Der Arbeitgeber ist verpflichtet einem frei zu geben, damit man vor Gericht erscheinen kann. Es gibt dann entweder für den Arbeitgeber eine finanzielle Entschädigung oder man selber bekommt den ausgefallenen Lohn.
Sinnvoll ist es, auch wenn man als deutscher Staatsbürger dazu nicht verpflichtet ist, seinen Personalausweis mit sich zu führen. Ansonsten muss man nur das mitbringen, was in der Ladung steht.
Während einer Verhandlung Nahrung zu sich zu nehmen oder zu trinken ist in der Regel verboten. Nur in Ausnahmefällen, bei gesundheitlich schlechter Verfassung ist Trinken oder Essen erlaubt. Sollte es im Sommer sehr warm sein, kann man Wasser trinken. Kaugummi kauen ist generell verboten.
Klatschen ist während der Verhandlung nicht gerne gesehen. Manchmal kann der Richter es aber auch nicht verhindern. Sollte man aus Wohlwollen klatschen und nicht aus Beleidigung oder aus Schadenfreude, sollte dies meist aber kein Problem sein.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema haben, stehen wir Ihnen als Experten gerne zur Seite. Erreichen können Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular.
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