Bild: David M G / shutterstock.com
Dass es illegale Streaming-Websites in Mengen gibt, dürfte mittlerweile jeder wissen und dass das Streamen nicht ganz legal sein kann wohl folglich auch. Doch jetzt hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, dass Nutzer von solchen Websites nicht gefallen dürfte.
Wer Seiten wie etwa kinox.to nutzt, macht sich zukünftig der Urheberrechtsverletzung schuldig. Das neue Urteil des EUGH deklariert die Nutzung von solchen Websites zum Streamen illegaler Filme und Serien als eindeutig illegal. Auch diejenigen, die sich Spiele der Bundesliga im Livestream ansehen, machen sich strafbar. Dies kann weitreichende und vor allem teure Konsequenzen haben.
1. Das Anschauen illegaler Streams ist ab sofort rechtswidrig. Nicht mehr nur die Veröffentlichung oder Vervielfältigung, sondern auch die bloße Nutzung ist nun nicht mehr legal.
2. Illegale Seiten für das Streamen von Serien und Filmen sind vor allem daran zu erkennen, dass man für eine bessere Qualität Geld bezahlen soll oder dass für manche Angebote das Geoblocking umgangen werden muss. Auch ist es unwahrscheinlich, dass es sich um eine legale Seite handelt, wenn Serien oder Filme angeschaut werden können, die erst vor kurzem veröffentlicht wurden.
3. Es ist eher unwahrscheinlich, dass das Urteil rückwirkende Konsequenzen hat. Wer also in der Vergangenheit gestreamt hat, dürfte auf der sicheren Seite sein. In der Regel speichern illegale Streaming-Seiten keine IP-Adressen, sodass eine Rückverfolgung eher weniger erfolgversprechend ist.
4. Premium Kunden hingegen haben ihre Daten hinterlassen und sind so leichter zu verfolgen. Wer aber mit Wirkung des Urteils aufgehört hat zu streamen, sollte keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben.
5. Wie hoch die Strafen ausfallen, hängt immer vom Film beziehungsweise von der Serie ab. Die Abmahngebühren belaufen sich auf 150 Euro, während man pro gestreamten Film/Folge einer Serie noch zusätzlich mit fünf bis zehn Euro rechnen muss. In die Höhe schießen könnten die Kosten jedoch dann, wenn die Rechteinhaber von Filmen und Serien ihre Ansprüche geltend machen.
6. Haben Eltern einen Internetanschluss und stellen diesen ihren Kindern zur Verfügung, so sind diese verpflichtet, ihre Kinder umfangreich über die Nutzung illegaler Streams zu informieren. Ist dies nachweislich nicht geschehen, haften die Eltern für ihre Kinder. Daher ist es ratsam, diese schriftlich zu fixieren.
Zur Zeit ist das Risiko einer Abmahnung noch eher gering, jedoch sollte einem jedem Nutzer bewusst sein, dass man sich durch das neue Urteil auf dünnem Eis bewegt und jederzeit die Gefahr besteht, für illegale Streams belangt zu werden.
Sollten Sie nun noch weitere Fragen zum Thema Internetrecht oder Medienrecht haben, kontaktieren Sie uns gerne unter der 02461-8081. Auch sind wir per Email oder Kontaktformular für Sie erreichbar. Weitere aktuelle News zu diversen Rechtsthemen, finden Sie auf unserem Youtubekanal oder dem Blog der Kanzlei Mingers & Kreuzer.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.