Bild: Balazs Toth/ shutterstock.com
Großunternehmen und Kommunen mit mehr als 50 LKWs, die vom den LKW-Kartell betroffen sind, haben gerade jetzt die Möglichkeit, eine Klage ohne Kostenrisiko einzureichen – was einen großen finanziellen Vorteil darstellt. Wie und unter welchen Umständen Sie das durchsetzen können, erfahren Sie hier!
Die EU-Kommission hat in der Angelegenheit des LKW-Kartells bereits rechtliche Schritte gegen Kartellanten wie MAN, DAF, IVECO und Volvo eingeleitet und eine Strafe in Millionenhöhe aufgrund illegaler Preisabsprachen festgelegt. Die Klagen betroffener Käufer haben nun gute Aussichten auf Erfolg. Sie können nun Anspruch auf Schadensersatz von etwa 15% pro LKW geltend machen. Bei einigen Unternehmen, die mehrere hundert oder tausende LKWs gekauft haben, können die Schadensummen mehrere Millionen Euro betragen.
Problematisch ist hierbei allerdings, dass Unternehmen sowie Kommunen gutachterliche Prüfungen hinsichtlich des LKW-Bestands aufstellen müssen, wie beispielsweise wettbewerbsökonomisches Gutachten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf mehrere hunderttausend Euro und beinhalten Anwalts-, Gutachtens- und Gerichtskosten.
Betroffene geschädigte Großunternehmen und Kommunen, welche mehr als 50 LKWs erworben haben, haben die Möglichkeit, ihren Schadensersatzanspruch ohne jegliches Kostenrisiko geltend zu machen.
Im Falle einer juristischen Prüfung durch einen Vertreter der öffentlichen Hand, wie einen Kämmerer, ist eine Klage möglicherweise geboten. Die Frage, warum das Unternehmen keine juristischen Schritte eingeleitet hat, könnte spätestens dann aufkommen, wenn im Rahmen einer Rechnungsprüfung die Steuerausgaben dargelegt werden müssen und zudem festgestellt worden ist, dass keinerlei Kosten für eine Klage anfallen würden.
Wichtig ist allerdings: wenn Sie keine Kosten übernehmen wollen, sollten Sie schnellstmöglich, undzwar innerhalb der Verjährungsfrist, die Klage einreichen!
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zum LKW-Kartell finden Sie im folgenden Video.
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