Bild: Aarontphotography / shutterstock.com
Sommer, Sonne, Sonnenschein – aber vor allem auch eins: Hitze. Dass diese im Auto sehr unangenehm werden kann, wissen wir alle und spüren es auch an unserem eigenen Körper. Dass solche Temperaturen gerade für Hunde lebensgefährlich sein können, vergessen manche Autofahrer leider immer wieder. Aber was tun, wenn ich einen Hund bei hohen Temperaturen im Auto sehe? Darf ich die Scheibe einschlagen und mit welchen Konsequenzen muss ich dann rechnen?
Wer sein Tier im Auto trotz Hitze hinterlässt, kann sogar ins Gefängnis kommen. Das verantwortungslose Handeln eines solchen Autofahrers verstößt gegen die Tierschutz-Hundeverordnung (Deutscher Tierschutzbund) und verstößt gegen das Tierschutzgesetz nach £ 17. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe kann es für eine solche Straftat geben. Auch ein Parkplatz im Schatten schützt dabei nicht. Zum einen kann die Sonne früher oder später durch das Wandern der Sonne doch auf das Auto scheinen und zum anderen erhitzt sich das Auto auch im Schatten, wenn die Außentemperatur hoch ist. Auch, wenn das Wetter bedeckt ist und viele Wolken am Himmel, kann es schnell unerträglich warm werden. Besonders für Tiere, da Hunde und Katzen sich nicht, wie wir Menschen, durch das Schwitzen über die Haut abkühlen können.
Bemerkt man ein Tier in einem überhitzten Auto, so sollte man zu allererst versuchen dessen Besitzer ausfindig zu machen. Erst dann, wenn die Suche erfolglos war, sollte man Feuerwehr oder Polizei verständigen, die dann das Auto öffnen können. Um einen solchen Einsatz zu rechtfertigen, muss aber nachweislich nach dem Halter gesucht worden sein. Auch hat die Feuerwehr vom gesetzlichen Aspekt her, nicht die selbe Befugnis das Auto zu öffnen, wie die Polizei.
Ist das Tier bereits in Lebensgefahr, so kann die Notstandsregelung greifen und die Scheibe darf selbst eingeschlagen werden, unter der Voraussetzung, dass Polizei und Feuerwehr nicht rechtzeitig zu erreichen gewesen wären.
Generell empfiehlt es sich, Tiere bei einer solchen Hitze, nicht unnötig zu transportieren. Will man also nur mal eben einkaufen, sollte man überlegen, ob das Tier zuhause nicht besser aufgehoben wäre. Fährt man in den Urlaub, so sollte man an heißen Tagen eher die Morgen– und Abendstunden nutzen, an denen es noch kühler ist. Auch sollte man die Klimaanlage in jedem Fall einschalten, sofern diese vorhanden ist. Macht man selber eine Pause oder stellt das Fahrzeug ab, so sollten die Tiere in jedem Fall die Möglichkeit haben, das Auto mit zu verlassen. Auch wenige Minuten können Ihrem Tier bereits schaden!
Wenn Sie noch weitere Informationen zum Thema Tierschutzgesetz oder Tierhaltung benötigen, kontaktieren Sie uns einfach unter der 02461-8081 oder via E-Mail. Weitere aktuelle Entwicklungen zu diversen Rechtsthemen, finden Sie auf unserem Youtubekanal oder dem Blog der Kanzlei Mingers & Kreuzer.
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