Erst kürzlich wurde bekannt, dass nicht nur in PKWs, sondern auch in mehreren Wohnmobil-Modellen eine Software eingesetzt wurde, die die Abgaswerte manipuliert. Jetzt kommt es zu Rückrufen diverser Campingwagen. Ob auch Sie betroffen sind, das erfahren Sie hier!
Es wurde festgestellt, dass diverse Wohnmobil-Modelle unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten. Dabei handelt es sich um eine Software, die im amtlichen Prüfstand niedrigere Abgaswerte als im üblichen Normalverkehr erzeugt. Diese Modelle sind nun von Rückrufen betroffen.
Dabei wird ein Update installiert. Allerdings ist das nicht ganz unproblematisch: Denn die Entfernung der Abgasreinigung wirkt sich nachteilig auf Leistung, Verbrauch und Verschleiß des Wohnmobils aus. Damit sind Kosten, technische Probleme und Wertverlust verbunden.
Aufgrund eines Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) war der Bundesgerichtshof (BGH) gezwungen, seine Rechtsprechung zu ändern. Besitzern von Dieseln mit unzulässigen Abschalteinrichtungen steht nunmehr laut BGH ein Schadensersatz in Höhe von 5 % bis 15 % des Kaufpreises zu.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Anspruch so schnell wie möglich geltend zu machen! Mangels rechtzeitigen Tätigwerdens der italienischen Behörden könnte es dafür nämlich schon bald zu spät sein. Die Rückrufe sind noch nicht erfolgt, dürften aber demnächst angeordnet werden. Doch wenn die Rückrufschreiben eintreffen, könnte bereits die Verjährung eingetreten worden sein. Dann ist der Schadensersatzanspruch nicht mehr durchsetzbar.
Wenn Sie sich fragen, ob auch Ihr Wohnmobil zurückgerufen werden könnte: Im Folgenden haben wir für Sie die betroffenen Modelle aufgelistet. Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern bietet Ihnen lediglich Orientierung. Beachten Sie: Betroffen sind die Modelle der Baujahre 2014 bis 2019 sowie die Motoren der Abgasnorm 5 und 6.
Fiat-Motoren:
– 1,3 Liter Multijet
– 1,3 Liter 16V Multijet
– 1,6 Liter Multijet
– 1,6 Liter
– 2,0 Liter Multijet
– 2,0 Liter
– 2,2 Liter Multijet II
– 2,3 Liter
– 2,3 Liter Multijet
– 2,3 Liter Multijet II
– 3,0 Liter
Folgenden Wohnmobilhersteller haben Fiat-Motoren verbaut: Adria, Arca, Autostar, Autotrail, Bavaria, Benimar, Bürstner, Campereve, Cardi, Caravans international, Carthago, Challenger, Chausson, Clever, Concorde,Dethleffs, Elnagh, Eura Mobil, Fleurette, Font Vendome, Forster, Frankia, Hobby, Hymer, Hymer car, Itineo, Joint, Kabe, Karmann, Knaus, Laika, La Strada, Le Voyageur, LMC, McLouis, Mobilvetta, Morelo, Niesmann + Bischoff, Notin, Phoenix, Pilote, PLA, Pössl, Rapido, Rimor, Roller Team, Sunlight, Sunliving, Swift, Weinsberg, Westfalia, Wingamm, Xgo.
Iveco-Motoren:
– Daily Hi-Matic
– Daily 4×4
– Eurocargo
Diese Wohnmobilherstellern verwenden Iveco-Motoren: Biomobil, Bocklet, Carthago, Concorde, Dethleffs, Dopfer, Form IT, Kerkamm, Laika, Morelo, Niesmann, Bischoff, Notin, Pilote Le Voyageur, Phoenix, Protec, Swift, Woelcke.
Mercedes-Motoren:
– OM 622
– OM 626
– OM 651
VW-Motoren:
– E189
– EA288
Die oben aufgeführten VW-Motoren werden in den Modellen T5 und T6 („California“) sowie im Crafter verbaut.
Wir stehen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite! Kontaktieren Sie hier die Verbraucherrechtskanzlei Mingers. Rechtsanwälte und erhalten sie eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unsere Experten! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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