Die Wege zum „Job“ können teilweise viel Zeit in Anspruch nehmen. Doch gehört dies eigentlich zur Arbeitszeit? Wir klären auf was Arbeitnehmer wissen sollten. Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte berät auch im Arbeitsrecht. Hier unverbindliche und kostenfreie Anfrage stellen!
Morgens bis zu einer halben Stunde hin, abends wieder zurück – das ist die Realität für über 70 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland. Das geht aus neueren Informationen des Statistischen Bundesamtes hervor. Wir beantworten heute die Frage: Ist die Zeit für Arbeitnehmer eigentlich verloren oder gehört das schon zur Arbeitszeit dazu?
Verfügen Sie als Arbeitnehmer über einen festen Arbeitsort, beispielsweise ein Büro oder einer Fabrikhalle, dann gehört die Fahrt zwischen der Wohnung und Ihrer Arbeit nicht zur eigentlichen Arbeitszeit. Für diese Zeit entsteht entsprechend auch kein Vergütungsanspruch. Wenn Sie sich auf direktem Weg zur Arbeit befinden, sind Sie allerdings versichert – haben Sie also vor Arbeitsbeginn einen Arztbesuch und auf diesem Weg einen Unfall, zählt dies nicht mehr als sogenannter „Wegeunfall“.
Sollten Sie hingegen keine feste Arbeitsstätte haben und quasi von Einsatzort zu Einsatzort fahren, gilt die Fahrt laut einer neuerlichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als Arbeitszeit.
Hiervon sind insbesondere Handwerkerinnen und Handwerker oder Angestellte im Außendienst betroffen.
Das bedeutet: Die Fahrzeit bis nach Hause, die nach dem letzten Kunden anfällt, als auch diejenige, die für den Weg zum ersten Kunden des Tages aufgewandt wird, gilt als Arbeitszeit. Entsprechend wird diese Zeit auch vergütet. Ist das bei Ihnen anders, können Sie sich an den Betriebsrat wenden oder sich rechtliche Beratung von einem Anwalt einholen.
Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte verfügt über Experten mit langjähriger Erfahrung auch in dem Bereich des Arbeitsrechts. Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie hier eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte.: Wir beraten Sie!
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