Ernst & Young brechen ihr Schweigen und sprechen nun öffentlich über die Aufdeckung des Betrugsskandals. Was in dem Brief an die Kunden steht erfahren Sie hier bei uns!
Seit Juni 2020 ist es klar: die Wirecard AG hat groß betrogen. Dem Münchener Finanzdienstleisters wird Bilanzverfälschung, Kapitalanlagenbetrug, Marktmanipulation und Geldwäsche vorgeworfen.
Die Münchener Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Wirecard-Vorstände. Ex-Vorstandsvorsitzender Markus Braun und Manager Oliver Bellenhaus befinden sich in Haft. Ex-COO Jan Marsalek befindet sich hingegen weiterhin auf der Flucht.
Wirecard sowie fünf Tochterfirmen mussten daraufhin Insolvenz anmelden. Die Aktie stürzte um 99 % in den Keller. Im August folgte der Rauswurf aus dem DAX. Es läuft das Insolvenzverfahren gegen den Konzern. Verkaufsprozesse der Tochtergesellschaften laufen bereits.
Der BaFin, E&Y sowie dem Kanzleramt werden vorgeworfen, vom Betrug gewusst zu haben oder zumindest weggeschaut zu haben. Ein Untersuchungsausschuss soll nun Klarheit bringen. Die ersten Sitzungen beginnen im Oktober.
Wirtschaftsprüfer sprechen niemals öffentlich über ein Mandat. Aufgrund der zunehmenden Vorwürfe und Belastungen in den vergangenen Monaten machen Ernst & Young jedoch eine Ausnahme. Sie haben gegenüber den Kunden, zu denen unter anderem die Deutsche Bank, Siemens und Volkswagen zählen, in einem Schreiben Stellung genommen. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, zu nachlässig geprüft zu haben und womöglich selbst sogar Teil des Betrugs gewesen zu sein, bei dem es zum Verschwinden von 1,9 Milliarden Euro kam.
Laut E&Y-Chef Carmine Di Sibio bedauern sie, den Betrug nicht früher aufgedeckt zu haben. Man sei mit einem aufwendigen und ausgeklügelten Betrugssystem konfrontiert gewesen. Dieses hätten nicht nur E&Y, sondern auch Investoren, Banken, juristische und forensische Prüfer und staatliche Aufseher lange Zeit nicht durchschauen können. Der Wirtschaftsprüfer hätte mitunter gefälschte Bankdokumente bezüglich der Treuhandkonten vorgelegt bekommen.
Dennoch betonte Di Sibio, dass sein Unternehmen den Betrug erfolgreich im Juni aufgedeckt habe.
Nein. Die Formulierung des E&Y-Chefs, zu bedauern, den Betrug nicht früher durchschaut zu haben, macht rechtlich deutlich, dass sie keine Verantwortung übernehmen werden. Sie weisen jegliche Anschuldigungen, an den dem Betrug mitgewirkt zu haben, zurück.
Der klare Wortlaut sei auch in Hinsicht auf zahlreiche Schadensersatzklagen von betrogenen Anlegern, kleinen sowie großen Investoren von Bedeutung.
Der Wirecard-Skandal zieht erhebliche wirtschaftliche Folgen nach sich. Sobald festgestellt werden sollte, dass eine vorsätzlich falsche Prüfung vorgenommen wurde, ist das Unternehmen in seiner Existenz bedroht. Erste Großkunden haben ihre Mandate bereits gekündigt.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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