FDP, Linke und Grüne haben die nötige Stimmenanzahl, um einen Untersuchungsausschuss im Wirecard-Skandal einzusetzen. Betrachtet man die Aussagen der Oppositionspolitiker, wird sich der Einsatz insbesondere auf die Bafin und Finanzminister Scholz konzentrieren.
Das ehemalige deutsche Dax-Unternehmen Wirecard hat im Juni zugegeben, Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro getätigt zu haben. Der Betrug soll laut der Staatsanwaltschaft bereits 2015 begonnen haben. Daraufhin stürzte die Aktie ein, unzählige Verbraucher verloren viel Geld. Schließlich ging auch der Konzern insolvent und die führenden Personen wurden verhaftet. In der Folge kam immer wieder der Vorwurf auf, die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) habe fehlerhaft gearbeitet bzw. geprüft und den Skandal viel früher aufdecken müssen.
Für den Einsatz eines Untersuchungsausschusses wird ein Viertel der 709 Abgeordneten-Stimmen benötigt. Diese hätten FDP, Linke und Grüne gemeinsam. Auch die AfD sprach sich bereits für diesen aus, die übrigen Parteien wollten ihren Antrag jedoch nicht auf diese Stimmen stützen.
Ziel des Ausschusses ist die Feststellung, inwiefern bestimmte Behörden oder gar die Bundesregierung Kenntnis von den Manipulationen besaßen. Zudem soll geprüft werden, ob die Bafin der Aufsichtspflicht ausreichend nachgekommen ist. Besonderes interessant sind hierbei Aussagen der Oppositionspolitiker, die hier auch Finanzminister Scholz in die Pflicht nehmen, da die Bafin dem Finanzministerium unterstellt ist. So meint beispielsweise der FDP-Politiker Florian Toncar, dass Scholz in der Mitverantwortung sei und die Kontrollinstanzen versagt haben. Die SPD sieht hier allerdings auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier in der Schuld, da das Wirtschaftsministerium die Verantwortung für die Wirtschaftsprüfer habe.
Man erwartet, dass die Beschuldigten die Schuld von sich weisen und somit mit dem Finger auf die übrigen Beteiligten zeigen werden. Dies spielt den Verbrauchern weiter in die Karten, da dadurch aller Voraussicht nach weitere Verfehlungen der Bafin oder auch der Wirtschaftsprüfer EY ans Licht kommen werden.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Mehr zu diesem Thema:
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.