Kreditnehmer, die vorzeitig ihre Anteile zurückzahlen, müssen normalerweise sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen an den Kreditgeber zahlen. Möglicherweise gibt es aber nun nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main die Möglichkeit, aus diesem Passus auszusteigen und günstiger als gedacht aus dem eigenen Kredit herauszukommen. Lassen Sie dies von uns prüfen und holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gegen die Commerzbank AG könnte ein Beispiel für viele weitere Kreditinstitute sein. Am 01. Juli 2020 wurde der Konzern zur Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt. Dies ist aus dem Grund möglich, dass die Angaben zur Berechnung dieser Entschädigungen im Kreditvertrag unzureichend waren.
In den zugrundeliegenden Fällen wird normalerweise der Kreditnehmer zur Kasse gebeten: In einer bestimmten Klausel legen die Kreditgeber grundsätzlich fest, dass der Kreditnehmer bei vorzeitiger Kreditrückzahlung eine Entschädigung für den Zinsertrag zu leisten hat, der nach der vorzeitigen Rückzahlung noch aussteht – sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen. Auch die Art und Weise, wie die Summe, die dem Kreditnehmer dementsprechend bei vorzeitigem Austritt aus dem Kredit aussteht, müsse „klar, prägnant, verständlich und genau“ sein, so besagt es das Urteil des OLG Frankfurt.
Sind diese Angaben aber unzureichend, kann der Anspruch der Kreditgeber gegenüber den Kreditnehmern entfallen. „Die Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgte ohne Rechtsgrund. Eine Zahlungsverpflichtung bestand nicht“, heißt es im Urteil des gegebenen Falls. Kreditnehmer würden somit günstiger als erwartet aus ihrem Kreditvertrag aussteigen können.
Diese Entscheidung des OLG Frankfurt am Main könnte weitreichende Folgen sowohl für die Kreditnehmer, als auch für die Banken haben. Denn nach bisherigen Schätzungen sind von diesem Urteil allein bei der Commerzbank rund 900.000 Kreditverträge betroffen – bundesweit sogar bis zu 12 Millionen.
Viele Kreditnehmer, die ausstehende Vorfälligkeitsentschädigungen bereits gezahlt haben, könnten nun auf eine Rückzahlung hoffen.
Lassen Sie daher nun Ihren Vertrag von uns prüfen. Nicht selten betragen die Vorfälligkeitsentschädigungen mehrere 10.000 Euro – die Sie nun zurückbekommen könnten. Dies gilt für sämtliche Kredit- und Darlehensverträge.
Nutzen Sie also Ihre Chance und wenden Sie sich an uns. Wir prüfen Ihren Vertrag darauf, ob die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung hinreichend sind. Holen Sie sich mit unserer Hilfe Ihr Geld zurück.
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