Die Scheingewinne des Unternehmens Wirecard könnten den Staat teuer zu stehen kommen. Es ist mit Steuerrückforderungen in Millionenhöhe zu rechnen. Außerdem: Wieso Gespräche der Bundeskanzlerin Angela Merkel über Wirecard dem Ansehen der Bundesrepublik schaden könnten, erfahren Sie hier!
Die Wirecard AG, mit Sitz in Aschheim bei München, rückte vor geraumer Zeit aufgrund von Vorwürfen zu Bilanzverfälschung und Kapitalanlagenbetrugs ins Licht der Öffentlichkeit. Laut Recherchen aufmerksamer Journalisten sollen Kredite falsch ausgewiesen und Umsätze des Unternehmens nicht rückverfolgt werden können.
Nach erfolglosen Versuchen, den Vorwürfen auf den Grund zu gehen, nahmen sich die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young der Sache an. Am 18. Juni diesen Jahres wurden sie fündig und stellten bei Überprüfung der Jahresbilanzen Luftbuchungen von insgesamt 1,9 Milliarden Euro fest. Diese befanden sich nicht auf den ausgewiesenen Treuhandkonten. Infolgedessen weigerten sich Ernst & Young die Bilanz des Jahres 2019 zu testieren.
Mit Aufdeckung des Betrugs überschlugen sich die Ereignisse. Es kam zum Absturz der Aktie Wirecard – sie sank um knapp 99 % in den Keller. Wirecard sah sich gezwungen Insolvenz anzumelden. Die fünf Tochterfirmen taten es ihr gleich.
Der Ex-Vorstandsvorsitzende Markus Braun sowie Manager Oliver Bellenhaus wurden festgenommen. Der Ex-COO Jan Marsalek befindet sich weiterhin auf der Flucht.
Der Bundesrechnungshof prüft eine Verbindung der Bafin und des Bundesfinanzministerium zum Wirecard-Skandal. Außerdem wurde bekannt, dass der Ex-Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg bei der Bundesregierung Lobbyarbeit für die Wirecard AG bezüglich des China-Deals betrieb. Das könnte zum Problem für das Ansehen der Bundesrepublik werden.
Am 29. Juli wird der Finanzausschuss zum Fall Wirecard tagen.
Der Wirecard-Skandal zieht immense steuerrechtliche Folgen nach sich. Die Staatskasse wird für mögliche Steuerrückforderungen in Millionenhöhe aufkommen müssen. Grund dafür ist eine nachträgliche Korrektur von Steuerbescheiden. Das Unternehmen hat zu hohe Steuern gezahlt, indem der Wirecard-Vorstand die Bilanzen verfälschte und mit erdichteten Umsätzen aufblähte.
Nicht existente Gewinne und Umsätze werden nicht besteuert. Auch Scheingewinne sind zu korrigieren. Das heißt, der Staat muss zurückzahlen.
Doch das wird teuer: der Wirecard-Konzern hat ausweislich seiner Bilanzen von 2015 bis 2018 knapp 160 Millionen Euro Ertragsteuern gezahlt.
Die FDP wirft der Bundeskanzlerin vor, durch ihre Gespräche mit einer ausländischen Regierung über den Wirecard-Konzern dem Ansehen der Bundesrepublik geschadet zu haben. Nach Angaben einer Regierungssprecherin habe sie bei einer China-Reise im Herbst 2019 den Konzern Wirecard thematisiert. Dies sei grundsätzlich nicht verwerflich – insbesondere in Ländern wie China, wo ohne politische Kontakte nichts ginge. In Zusammenhang mit Aufdeckung des Bilanzbetrugs allerdings problematisch.
Angela Merkel war zwar persönlich nicht über laufende Ermittlungen der Finanzaufsicht gegen Wirecard informiert. Jedoch war die Aktiengesellschaft zu der Zeit, zu der sich die Bundeskanzlerin für sie stark machte, seit Monaten in den Schlagzeilen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte bereits ein Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien erlassen. Daher wird angezweifelt, dass Merkel von den Vorwürfen nichts wusste.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
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Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
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