Der Bundesrechnungshof sieht mögliche Fehler des Wirecard-Skandals bei der Finanzaufsicht Bafin und beim Bundesfinanzministerium. Außerdem: der Ex-Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg soll in den Skandal um die Wirecard AG involviert sein. Näheres dazu im Folgenden.
Die Aktiengesellschaft Wirecard stand mit Vorwürfen der Bilanzverfälschung und des Kapitalanlagenbetrugs seit längerem im Licht der Öffentlichkeit. Kredite sollen falsch ausgewiesen und Umsätze nicht rückverfolgt werden können.
Die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young gingen der Sache auf den Grund und stellten am 18. Juni 2020 bei Überprüfung der Jahresbilanzen der Wirecard AG Luftbuchungen von insgesamt 1,9 Milliarden Euro fest. Die Summe befand sich nicht auf den ausgewiesenen Treuhandkonten. Ernst & Young weigerten sich daraufhin die Bilanz des Jahres 2019 zu testieren.
Die Aufdeckung des Betrugs des Unternehmens brachte den Stein ins Rollen. Die Aktie Wirecard sank um knapp 99 % in den Keller. Dies hatte zur Folge, dass Wirecard Insolvenz anmeldete. Die fünf Tochterfirmen folgten in die Insolvenz.
Es kam zu Festnahmen des Ex-Vorstandsvorsitzenden Markus Braun sowie des Wirecard-Managers Oliver Bellenhaus. Gegen den flüchtigen Ex-COO Jan Marsalek liegt ein internationaler Haftbefehl vor.
Der Bundesrechnungshof vermutet Fehler im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal bei der Fianzaufsicht Bafin und dem Bundesfinanzministerium. Bundesrechnungshofs-Präsident Kay Scheller erklärte am Donnerstag, dass sie das System der Aufsicht untersuchen werden. Hier gäbe es offensichtlich Lücken.
Es gelte nun festzustellen, weshalb Anhaltspunkte offenbar nicht aufgegriffen wurden. Zudem soll nachgegangen werden, wie die Bafin und das Bundesfinanzministerium mit den Vorwürfen bezüglich der Bilanzverfälschung und den anschließenden Berichten der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young umgegangen sind.
Neue Schlagzeilen um den Ex-Wirtschaftsminister: Karl-Theodor zu Guttenberg soll, nachdem er als Lobbyist mit dem Skandal um die US-Firma Augustus in Verbindung gebracht wurde, nun auch im Wirecard-Skandal verwickelt sein.
Der CSU-Politiker hat offenbar mit seiner Firma Spitzberg Partners der Wirecard AG geholfen, das China-Deal im November 2019 voranzutreiben. Er hat das Projekt als sogenannter „Market Entry Advisor“ begleitet. Wirecard AG kaufte Anteile des chinesischen Konzerns AllScore Payment Services aus Peking. Dies sollte Millionenumsätze für den Zahlungsdienstleister Wirecard garantieren.
Nun kommt heraus: dafür habe Karl-Theodor zu Guttenberg seine Kontakte zu Spitzen der deutschen Politik spielen lassen. Der Ex-Wirtschaftsminister betrieb bei deutschen Politikern in Berlin Lobbyarbeit für die Wirecard AG. Spitzberg Partners habe laut Angaben von Guttenberg die Bundesregierung über den China-Deal unterrichtet und Möglichkeiten einer Kooperation mit China ermittelt.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
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Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
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